Unser Abschied vom Grundgesetz und der Freiheit
Ein Beitrag von Kurt Rohmert
Die bisherigen Einschränkungen der Grundrechte waren die Generalprobe. Mit der Notbremse haben unsere Demokraten, ja so nennen sie sich wirklich, eine Blaupause geschaffen. Nie war es so einfach, eine freiheitlich-demokratische Grundordnung außer Kraft zu setzen. Das Vorgehen wird von der Regierung als alternativlos dargestellt, vom Bundestag genehmigt und von den Medien gelobt, aber auch unbemerkt im Hintergrund geplant.
In diesem Blog ist unter anderem auch über die neue Weltordnung geschrieben worden. Das mögen Theorien sein, sonderbar ist nur, dass die Entwicklungen um uns herum regelmäßig diese Theorien bestätigen. Die derzeitigen Lockdowns begünstigen die Ziele des WEF, weshalb Wissenschaftler wie Michael Rectenwald dazu auffordern „Die einzig vernünftige Antwort auf das Great Reset-Projekt besteht darin, sich ihm zu widersetzen …“. Doch der demokratische Widerspruch wird nur gelingen, wenn die Menschen sich nicht spalten lassen und vor allem die Zeichen erkennen.
Pandemie als Rechtfertigung
Die Kanzlerin und ihre Helfershelfer nutzen die Pandemiemaßnahmen, um die Weichen neu zustellen. Während ursprünglich die verbrieften Rechte im Grundgesetz als Abwehrrecht des Individuums gegen eine übermächtige Staatsgewalt schützen sollten, offenbart das zynische Verhalten von Frau Merkel gegenüber diesen Grundrechten ihre totalitären Gedanken. Wir Bürger, entmündigt und hilflos, sollen uns wieder in die „schützenden“ Hände des Staates begeben, wenn auch per einseitiger Ermächtigung.
Unsere Freiheit und damit unsere Grundrechte sind nach Angaben von Juristen vor allem durch zwei Dinge „abgeschafft“. Da ist einmal die harmlos klingende Notbremse im Infektionsschutzgesetz. Zum anderen wirkt die Abschaffung des Rechtsschutzes der Bürger gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt deutlich gravierender.
Per Notbremse erhielt der Gesundheitsminister weitgehende Sonderrechte, er kann per Verordnung und eigenem Ermessen (Begründungen gibt es sowieso nicht) Vorschriften erlassen, die „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich“ sind. Das Parlament wäre nicht beteiligt. Völlig unter ging aber die Abschaffung des Föderalismus. Selbst die einzelnen Ministerpräsidenten meckerten zwar, um dann doch zuzustimmen. Die Erfahrung mit Zentralismus sollte ihnen doch bekannt sein. Außerdem besagt Art. 30 GG klar, dass „die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder ist.“
Schlimmer wiegt, dass Bundestag und Bundesrat den Rechtsschutz der Bürger „abgeschafft“ haben. Nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG hat jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt. Das ist zunächst völlig untergegangen. Sollte es wohl auch. Warum? Blicken wir auf die Hintergründe, auch auf einen der wichtigsten Akteure, heute und vor allem für die Zukunft.
Kein Schutz gegen Grundrechtseinschränkungen
Bislang (seit 1949) konnte sich jeder, der sich in seinen Rechten verletzt sah, dagegen den ordentlichen Rechtsweg einschlagen, sich also wehren (Art.19 GG). Das war ständige Rechtsprechung aller Juristen. Beim Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz, ordentliche Rechtsmittel gibt es nicht mehr!
Theoretisch wäre eine Verfassungsbeschwerde zwar möglich, aber das ist kein Rechtsmittel. Noch etwas macht diese Angelegenheit so brisant: Das Verfassungsgericht darf Beschwerden ablehnen. Einfach so. In der Vergangenheit gab es einen Verfassungsrichter namens Andreas Voßkuhle. Den Willen des Volkes, gewonnen in demokratischen Wahlen, zu respektieren, war ein Leitmotiv seiner Rechtsprechung. Seine persönliche Einstellung war „Wenn Verfassungsrichter Politik machen wollen, mögen sie bitte für den Deutschen Bundestag kandidieren.“ Aber jetzt heißt der Chef dieses Gerichts Stephan Harbarth. Jetzt machen Verfassungsrichter auch Politik.
Die Einleitung dazu war das Karlsruher Urteil vom 29.04.2021 zum Klimaschutzgesetz. Die Klage war eingereicht worden von Klimaschützern, die sich in ihren Freiheitsrechten verletzt sahen. Das Verfassungsgericht verdonnerte den Bund zu mehr Klimaschutz. Wie? Inhaltlich rechtfertigt dieses Urteil alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. So wie bei Corona können auch für einen Klimaschutz alle möglichen Grundrechtseinschränkungen formal begründet werden. Was vorher Inzidenz war, heißt in Zukunft CO2-Konzentration. Einen Schutz der Freiheiten wird es nicht mehr geben.
Das Misstrauen gegen den Neuen
Der Jurist und CDU Politiker Stephan Harbarth ist seit Juni 2020 neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Als Mitglied des Bundestags (seit 2009) haben ihn die Fraktionen des Bundestags vorgeschlagen (Ausnahme: die Linke). Die Ernennung war nie unumstritten und hatte zusätzlich den „Geruch“ der Protektion.
Bereits damals kam Kritik am Juristen auf, der neben seiner Tätigkeit im Bundestag in einer Wirtschaftskanzlei („Zu uns kommen Konzerne“) Nebeneinkünfte der höchsten Stufe (wahrscheinlich in Millionenhöhe) bezog. So scheiterten zunächst Frauke Petry und Mario Mieruch mit einer Klage gegen die Ernennung wegen des Interessenkonflikts. Nur kurze Zeit später erfolgte die nächste Klage durch die Anwälte Dr. Stoll & Sauer. Hier ging es um die Frage, ob Lobbyisten in Zukunft Einfluss auf das Gericht nehmen könnten.
Das ist noch nicht alles. Die Ernennung war von regem Misstrauen gekennzeichnet, nicht nur aus dem üblichen Protest-Milieu. Auch andere haben die Unregelmäßigkeiten erkannt. So hatte es sich der Rechtsanwalt Claus Schmitz (CDU) zum Ziel gesetzt, die Umstände, die zur Wahl von Harbarth zum Verfassungsrichter führten, aufzuklären.
Denn: Passend zum Vorgang hatte die Uni Heidelberg Harbarth zum Honorarprofessor ernannt. Schmitz bezeichnete dies als mögliche Ebnung des Weges, denn die Unileitung ist auch mit der Kanzlei des Herrn Harbarth verbandelt. Der Verdacht einer Fremdbeeinflussung lag im Raum, es wurden von der Uni weder die Gutachter genannt noch die Gutachten zur wissenschaftlichen Arbeit von Harbarth veröffentlicht.
Dieser Richter soll neutral sein?
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bekleidet ein wichtiges Staatsamt. An der Unvoreingenommenheit eines Richters darf kein Zweifel bestehen. Harbarth gilt aber als befangen, wie schon ein Antrag Ende 2018 zeigte (Kläger: Demo für alle). Als ehemaliger Bundestagsabgeordneter und als Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat er das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz maßgeblich mit formuliert. Dieses hatte er auch nach Abschluss des Gesetzverfahrens vehement verteidigt. Dieser Richter soll neutral sein?
Es ist wirklich sehr fragwürdig, ob dieser Jurist die Voraussetzungen für dieses wichtige Amt erfüllt, Es gibt kaum noch Unterschiede in den Interessen und Zielen zwischen Exekutive, Legislative oder Verfassungsgericht. Überall nur noch Lobbyisten oder Marionetten? Dieser Richter soll die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor Gefahr schützen? Ich habe da meine Zweifel.
Seine eigenen Äußerungen
In einem Interview (Aachener Nachrichten) sagte der Verfassungsschützer „Niemand verliert seine Grundrechte, auch nicht in einer Pandemie“. Das belegt für mich, wie realitätsfern dieser umstrittene Mann ist. Es grenzt wahrlich an Wortklauberei, wenn nur von Einschränkungen die Rede ist. Sogar die tagesschau stellte klar „Wohl noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde so massiv und flächendeckend in unsere Grundrechte eingegriffen.“
Die beschwichtigende Erklärung unseres Richters „Der Ausgleich der kollidierenden Grundrechte führt aber teilweise zu anderen Ergebnissen“ hört sich ungefähr an wie „Das siehst du nur falsch“. Zur Verdeutlichung seiner Einstellung hier die wichtigsten Sätze von ihm an uns Zweifler:
„Dabei verdeutlicht doch gerade die Corona-Zeit, dass der Rechtsstaat funktioniert. Wer die Maßnahmen ablehnt, kann dagegen demonstrieren. Demonstrationen wurden vielfach gerade von Gerichten ermöglicht. Jeder kann seine abweichende Meinung äußern. Wer seine Grundrechte verletzt sieht, kann vor Gericht ziehen.“
Wie sieht es in der Pandemie Krisenzeit mit bürgerlichen Freiheiten aus?
„Die bürgerlichen Freiheiten bestehen fort. Aber wenn verschiedene Grundrechte kollidieren, zum Beispiel das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Versammlungsfreiheit, müssen sie miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei kann jeder die Gerichte anrufen und staatliche Entscheidungen überprüfen lassen. Der Rechtsstaat ist gerade in dieser Zeit bemerkenswert funktionstüchtig und arbeitet in einer beachtlichen Geschwindigkeit.“
Tja, so schnell kanns gehen: Vom parteiischen Politiker zum unparteiischen Rechthaber. Demokratie braucht Vertrauen, Misstrauen ist Gift.
Nachtrag: Am 05.05. hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge gegen die Ausgangssperre (was wohl?) … abgelehnt (s.o.).
Die Beerdigung der Demokratie fing schon früh an mit der Ernennung von Angela Merkel zur Ministerin für Frauen und und Jugend. Im Jahre 1991 hat der Journalist Günter Gaus mit der Ministerin Angela Merkel ein Interview geführt. Hätte man zu dem Zeitpunkt ihr genau zugehört, wäre vielleicht Deutschland einiges erspart geblieben. Einen entscheidenden Ausschnitt von ca. 2 Minuten sollte man sich auf jeden einmal anhören. Hier die Adresse mit der entsprechenden Sprungmarke zu dem Zeitdokument:
https://www.youtube.com/watch?v=YQBslPEZceI&t=1534s
….ich bin spät zum demokratischen Aufbruch gekommen, weil ich lange gesucht habe wo ich mich engagieren soll, und irgendwo ein tiefes Misstrauen zu basisdemokratischen Gruppierungen
habe, weil ich mich dort nicht wohlgefühlt habe.
Warum?
Weil ich glaube, dass man in der politischen Arbeit auch zu Machbaren, zum Machbaren kommen muss und sich nicht zu lange im eigenen Diskutieren verlieben sollte. Vielleicht habe ich da ein autoritäres Verhalten in mir. …….
Näheres auch unter: https://www.achgut.com/artikel/angela_merkel_verstehen
Der heutige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth hat sich mit seinem vorbildlichen Einsatz in der Bundestagsdebatte zum globalen Pakt für Migration am 30.11.18 bei der Kanzlerin hervorgetan. Seine Berufung zum Präsidenten war da eigentlich schon klar. Siehe folgenden Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=5VVTLNWQQYw&t=4470s
Die Folgen und Sinn dieser ganzen Show-Veranstaltung hat der Blogger Hadmut Danisch schon vor ca. einem Jahr treffend beschrieben:
https://www.danisch.de/blog/2020/06/03/das-aushebeln-der-demokratie-ueber-korrupte-verfassungsgerichte/
Das Karlsruher Urteil vom 29.04.2021 zum Klimaschutzgesetz war erst der Anfang. Das Ende der Demokratie wurde ohne Glockenläuten eingeleitet. Eigentlich wäre das doch eine Aufgabe für den Verfassungsschutz. Wenn hier keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, dann weiß ich es auch nicht. Aber davon wollen die Verfassungsschützer nichts wissen, lieber werden dann als Ablenkungsmanöver Corona-Demonstrationen, bestimmte widerspenstige Ärzte und die AFD als Gefahr für die Demokratie dargestellt. Da zur Dienstkleidung der Verfassungsschützer scheinbar eine Augenbinde auf dem linken Auge gehört, gibt es auch keine Möglichkeit die wahren Verfassungsfeinde zu erkennen. Hier werden einfach Tatsachen verdreht.
Man sollte einmal überlegen, ob nicht SPD, Grüne und Linke die eigentlichen Verfassungsfeinde sind. Der Bundestag selber führt eine Liste der als verfassungswidrig beanstandeten Gesetze. Hier zu bewundern:
https://www.bundestag.de/resource/blob/274408/55f0885b7fb0f4a39cdc69a96ecb664d/Kapitel_10_06_F__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_Bundesgesetze-pdf-data.pdf
Letzter mir bekannter Angriff auf das GG der zuvor genannten Parteien ist die Übernahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Der wahre Grund für Änderung ist ein neues StaSi Bespitzelungssystem in Familien zu installieren um aufmüpfige Eltern zu disziplinieren. Kritik an der Regierung oder am Klima- und Genderschwachsinn, falsches Kreuz bei Wahlen, Kinder vor dem Impfwahn schützen geht dann gar nicht mehr. Kann der Staat zum Schutz der Kinder nicht mehr zulassen! Honnecker läßt grüßen.