Abtreibung ist ein Menschenrecht?

Was ein Ungeborenes wert ist

„Das mit den bunten Fahnen finde ich ja toll“, hörte ich einem Frisörgespräch zu und musste feststellen, dass weder Friseurin noch Kundin wussten, was es mit diesen Fahnen auf sich hat. „Ne gute Idee, dass Kinder jetzt durch das Bunte wieder Freude und Zuversicht bekommen nach dem Eingesperrtsein. Keine Schule, keine Freunde. Jetzt geht es endlich wieder los, das bunte Leben unserer Kinder.“

Ich überlegte gar nicht erst, ob ich die Beiden aufklären sollte, denn so oder ähnlich hat sich die bunte Flagge unters Volk gemischt – ganz im Sinne der LinksRotGrünBunten LGBTQIA+ Community (Die Regenbogenflagge steht seit mehr als 40 Jahren als Symbol für weltweite Gleichberechtigung und Akzeptanz von Menschen, die sich nicht mit den Normen rund um die traditionellen Rollen von Männern und Frauen identifizieren oder eine andere Sexualität leben als die Heterosexualität.)

Vor sechs Tagen erstach ein Syrer in Würzburg drei Menschen und verletzte fünf weitere schwer. Es wäre also für die deutschen Fußballer angezeigt, statt einer Regenbogenbinde um den Arm, statt eines geplanten Kniefalls aus Solidarität für den Amerikaner George Floyd eine Trauerbinde für die Getöteten in Würzburg zu tragen.

Aber wozu? Während der aktuellen „Brot und Spiele“-Ablenkungen durch die Fußball-EM haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, also das gesetzgebende Organ, am 24. Juni mit 378 gegen 255 Stimmen und 42 Enthaltungen den umstrittenen Matic-Bericht  im Europäischen Parlament in Brüssel angenommen. Es stimmten nur zwei Sozialdemokraten, aber kein Europaabgeordneter der Liberalen, der Grünen und der Linken gegen den Matic-Bericht. Christdemokraten und Konservative stimmten überwiegend gegen Matic.

Katholische Kirchenvertreter und Experten sowie Lebensrechtler hatten das Europäische Parlament aufgefordert, den Bericht abzulehnen, der von dem kroatischen Politiker Predrag Fred Matić eingebracht wurde. Aber wer, wenn nicht die deutschen Linken werden dieses Pamphlet feiern, das ihnen einen europäischen Sieg bescherte, nachdem er ihnen im deutschen Parlament noch verwehrt blieb. Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden – bedeutet: Abtreibung möglich bis zur Geburt. Christen sowie Humanisten bezeichnen das zu recht als Mord. Die bemerkenswerte Rede der Frau von Storch lässt erahnen, wohin früher oder später im Sinne der Vorgaben des Europaparlaments auch die deutsche Reise gehen wird.

Im Zauberwald sprachlicher Nebelschwaden

Wer es sich antut, den 50-seitigen Matic-Bericht im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen zu lesen, wird sich nach wenigen Seiten in die Küche eines Giftmischers versetzt fühlen. Der mixt aus den Sprachkisten der Menschenrechte, Gerechtigkeit, Gleichheit, Fürsorge, Gesundheit, Schwangerschaft, Frauenrechte, Diskriminierung und LGBTQIA+ Community das Super-Gift mit der Bezeichnung „Abtreibung ist ein Menschenrecht“.

Hier ein Auszug aus dem Rezept des kroatischen „Giftmischers“ Predrag Fred MATIĆ:

„Auf dem Weg zur Verwirklichung  der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa  / unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2020 zu der De-facto-Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in Polen / unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von intersexuellen Personen und Transgender-Personen in Europa / in der Erwägung, dass der Genuss der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte für LGBTI-Personen ernsthaft beeinträchtigt sein kann, weil die Vielfalt der sexuellen Orientierungen, Geschlechtsidentitäten, geschlechtlichen Ausdrucksformen und Geschlechtsmerkmale in den Sexualkunde-Lehrplänen keine Berücksichtigung findet / in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte unerlässlich für das Funktionieren einer Demokratie ist; in der Erwägung, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit voneinander abhängen; in der Erwägung, dass alle diese Werte der EU von allen EU-Mitgliedstaaten umfassend geachtet werden müssen / in der Erwägung, dass Scham, Menstruationsschmerzen, die nicht behandelt werden, und diskriminierende Traditionen zu Schulabbrüchen sowie zu geringeren Anwesenheitsquoten bei Schulmädchen und erwerbstätigen Frauen führen / weist auf den Standpunkt des Ministerkomitees des Europarats hin, der die Empfehlung ausgesprochen hat, dass spezifische Gesundheitsdienste für Transgender-Personen, wie Hormonbehandlung und Operationen, zugänglich sein sollten und dass deren Kosten von den staatlichen Krankenversicherungen erstattet werden sollten ….

…. fordert die EU, ihre Einrichtungen und Agenturen auf, den allgemeinen und uneingeschränkten Zugang zu den Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte im Rahmen der Ausübung ihrer Zuständigkeiten zu unterstützen und zu fördern, indem sie die Gleichberechtigung, die Achtung der Selbstbestimmung, die Zugänglichkeit, die fundierte Entscheidung, die informierte Einwilligung und den Respekt, die Nichtdiskriminierung und die Gewaltfreiheit voranbringen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu einer umfassenden Palette von qualitativ hochwertigen, umfassenden und zugänglichen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu gewährleisten und alle rechtlichen, politischen, finanziellen und sonstigen Hindernisse zu beseitigen, die dem uneingeschränkten Zugang aller Personen zu diesen Diensten im Wege stehen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Förderung und der regelmäßige Austausch von bewährten Verfahren, die die geschlechtsspezifischen Aspekte der Gesundheit betreffen, zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern erleichtert werden.

Reaktionen

Papst Franziskus traf sich am Samstag mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, zwei Tage nachdem das gesetzgebende Organ der EU den Matic-Bericht über Abtreibung gebilligt hatte. „Ob der Papst und der Politiker über das vermeintliche ‚Recht’ auf die Tötung ungeborener Kinder und Druck auf die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegern sprachen, ist unklar“, heißt es im Katholikenportal CNA, was für mich einem Skandal gleichkäme.

In einem Interview mit Vatican News, versuchte Sassoli, die Bedeutung der Abstimmung herunterzuspielen: „Diese Resolution, die nicht bindend ist, weil sie kein gesetzlicher Akt ist, ist eine Empfehlung, um sicherzustellen, dass alle Länder in irgendeiner Weise eine ähnliche Gesetzgebung haben“, behauptete der Politiker.

Ich erinnere nur an den Migrationspakt, der ja auch nicht bindend sein sollte, aber wenigstens dafür sorgte, dass jede illegale Einreise endlich legalisiert wurde.

Eine furchtbare Entscheidung gegen das Grundgesetz

Wer von den Bürgern Europas weiß, was sich in diesem Parlament ereignet, welche Giftmischer dort am Werk sind und wie transparent alles vonstatten geht? Ich habe versucht, das Abstimmungsprotokoll auf der Seite des EU-Parlaments zu finden, was mir in 15 Minuten nicht gelungen ist.

Ich halte dieses Abstimmungsergebnis für eine furchtbare Entscheidung. Der von einer gesellschaftlichen Neurose schon bald hysterisch gewordene Umgang mit dem Geschlecht und seinen zig Spielarten hat den Schutz menschlichen Lebens in den Mülleimer befördert und den Gesundheitsschutz sowie die Entscheidungsbefugnis der schwangeren Frau über das Recht ihres ungeborenen Kindes gestellt.

Die EU hat damit – auch mit den Stimmen deutscher Abgeordneter der Linken, Grünen und SPD – gegen das Grundgesetz votiert. “Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG, “Würde des Menschen”).

Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.” (BVerfGE 39, 1 – Schwangerschaftsabbruch I)

In einer Zeit der Aufklärung und der tausend Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu verhindern, soll Abtreibung ein Menschenrecht sein? Bezahlt doch den einkommensschwachen Frauen einen Aufklärungskurs und die Verhütungsmittel Pille, Spirale, Sterilisation und den Vätern ihre Präservative statt Menschen schwanger werden zu lassen, die dann das ungewollte Kind nur noch abtreiben können. Wohin führt eine solche Gesellschaft? Sie führt in die Religions- und Gottlosigkeit und beendet die Wertschätzung menschlichen Lebens. Vielleicht sind wir ja schon so weit, Kinder nur noch als Umwelt- und Klimabelastung anzusehen, die als CO2 Erzeuger durch verunfallte Schwangerschaft so leicht wie möglich wieder entfernt werden können. (Die 38-jährige Lehrerin Verena Brunschweiger behauptet: „Die meisten Eltern haben aus ziemlich egoistischen Gründen Kinder. Laut einer Studie (University of British Columbia in Vancouver) spart ein nicht geborenes Kind jährlich 58,6 Tonnen CO2 ein – also Grund genug, kein Kind zu bekommen. Der Ressourcenverbrauch eines einzigen deutschen Kindes entspricht übrigens dem von 30 afrikanischen Kindern.“ Brunschweiger  fordert, dass jede Frau, die der Umwelt zuliebe kein Kind bekommt, mit 50 Jahren 50.000 Euro erhalten solle.)

Und wieder einmal fällt mir meine Großmutter ein, die zwei Weltkriege überlebte und die ich habe sagen hören:
„Die größte Bestie auf Erden ist der Mensch, denn er tötet seine eigene Spezies.“

Petition unterschreiben: Keine Abtreibung bis zur Geburt!

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