Ein Blick hinter die Correctiv-Fassade
Von Kurt Rohmert
Ein Slogan unserer Zeit heißt „Gegen den Hass im Netz“. So erscheint es auch ganz edel, gegen „Fake News“ vorzugehen. Darauf haben sich Politik und ein ganz bestimmter Teil der Gesellschaft verständigt. Als Folge schießen immer mehr Entlarver, sog. „Faktenfinder“, aus dem Boden. Ihre Ermächtigung haben sie aus einem Gesetz erhalten, das als Netzwerkdurchsetzungsgesetz berühmt und mittlerweile berüchtigt ist. Es lohnt der Blick hinter die Fassade des Faktencheckers Correctiv.
So sorgte das Journalistenbüro Correctiv aus Essen für mediale Aufmerksamkeit, als es im Wahlkampf 2017 eine AfD Politikern als ehemalige „Nebenerwerbsprostituierte“ entlarvte. Egal, warum sie es machte, aber es sollte ihre Privatangelegenheit sein. Die als „Sexskandal“ angepriesene Enthüllung hatte selbstverständlich eine große Welle von Kritik ausgelöst. Auf öffentliche Fassungslosigkeit folgte redaktionelle Uneinsichtigkeit!
Intoleranz und Hass findet man vielerorts, in diesem Fall auch bei denen, die behaupten, sie decken „Missstände, Korruption und unethisches Verhalten auf.“ Wer zivile Umgangsformen fordert, sollte sie auch selbst vorleben. Doch das ist noch nicht alles. Bei Correctiv handelt es sich um eine politische Kampftruppe, die in den Meinungsstreit eingreift und dabei Meinung und Fakten verwechselt. Man muss nur genauer hinsehen. Während man ursprünglich vorgab, Politiker und ihre Aussagen auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen, liegt der Fokus heute auf irreführende Informationen/Aussagen in den Sozialen Netzwerken. Hier sehen sie bevorzugt ihren Handlungs- bzw. Löschbedarf.
Die Geschäftsidee
Correctiv geht so vor, dass der Eindruck entsteht, irgendetwas ist hier nicht in Ordnung. Allein dass sich „unabhängige Prüfer“ mit einer Sache befassen, sollte bereits beim Leser Zweifel und vor allem Misstrauen erwecken. Bevor ich mich mit der typischen Vorgehensweise im Detail befasse schaue ich mir die Geschäftsidee der Faktenchecker genauer an.
Bei Correctiv handelt sich um eine Form von fremdfinanzierten Journalismus, der sich sonderbarerweise als gemeinnützig versteht. Aus seiner Tätigkeit bei Funke Medien hat sich der Gründer David Schraven die guten Beziehungen zur WAZ-Gruppe und der Brost-Stiftung erhalten. Der aktuelle Finanzplan offenbart mittlerweile auch andere Geldkanäle.
Wer finanziert die Faktenchecker? Neben der Omidyar Foundation (der Ebay Gründer) tauchen hier u.a. Google, Open Society (Herr Soros), die Stiftung Mercator, die Climate Foundation und die Rudolf Augstein Stiftung auf (alles bekannte Namen). Mittlerweile fließen auch Steuergelder. Diese Einrichtung ist somit alles andere als unabhängig, weil die Spender politische und wirtschaftliche Ziele und Agenden verfolgen. Inzwischen sprudeln die Spenden reichlich.
Ganz unauffällig existiert noch ein zweites Unternehmen, diesmal nicht gemeinnützig, aber ebenfalls zur gGmbH gehörend. Hier kann man prima Gelder auslagern und genießt trotzdem nach außen weiterhin Anerkennung und Glaubwürdigkeit.
Gemeinnützigkeit hat weitere Vorteile: man ist eine steuerbegünstigte Körperschaft. Der gemeinnützige Zweck muss in der Satzung definiert sein. Das alles sollte für einen guten Anwalt/Notar nicht das Problem sein, wie der starke Anstieg entsprechender Organisationen in unserem Land zeigt. Die in der Satzung genannten und geförderten Tätigkeiten und Einnahmen werden alle drei Jahre vom Finanzamt geprüft. Trotzdem erscheint es fragwürdig, wieso eine journalistische Tätigkeit eines Recherchenetzwerks gemeinnützig sein sollte.
Einseitige Medienvielfalt
Viele Einflüsse haben in den letzten Jahren zu wachsender Unsicherheit bei den Menschen geführt. Welchen Medien kann man noch trauen?
In Deutschland gehören Medien zu sog. „Tendenzbetrieben“, d.h. die Eigentümer diktieren ihren Mitarbeitern, was sie schreiben sollen und was nicht. Da private Medien nicht den Journalisten gehören, sondern Investoren mit wirtschaftlichen und auch gesellschaftspolitischen Interessen, fällt auch das Ergebnis entsprechend aus.
Als Gegenpart hat man die „öffentlich-rechtlichen Medien“ geschaffen, die das pluralistische Gegenbild zu diesen einseitigen privaten Interessen schaffen sollten. Sie selbst behaupten von sich, zur Ausgewogenheit (auch zur politischen) verpflichtet zu sein. Doch spätestens seit 2015 hat auch hier der Haltungsjournalismus Einzug gehalten. Die „richtige Haltung“ wurde wichtiger als nur zu informieren. Es entwickelte sich eine Diskrepanz zwischen der moralisch-erzieherischen Berichterstattung und der Realität, wie Meinungsforscher des Allensbach-Instituts 2016 ermittelten.
So hat die vierte Macht im Staat kläglich versagt. Ohne diese Ausgewogenheit steht das wichtigste Werkzeug einer Gesellschaft, die meinungsbildende Information, nicht mehr zur Verfügung, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Diese Gesellschaft braucht die Meinungsvielfalt und einen ÖRR, der ohne Einfluss der Parteien oder anderer agiert, der von der Gesellschaft kontrolliert wird und dort verankert ist.
So arbeiten sie
Correctiv verbirgt sich unter einem Deckmantel, sie sind selbstverständlich edel, ja mindestens gut. Doch machen sie ihre Arbeit gut? Ohne dass ich alle Beiträge kenne, mag es stimmen, dass sie auch gute Arbeit leisten. Wenn da nicht die Negativbeispiele wären. So hatte 2016 der Chef selbst Hillary Clinton voreilig zur Wahlsiegerin erklärt. Da war der Wunsch wohl größer als …
Ihr wahres Gesicht zeigen sie dann, wenn es darum geht, bestimmte Interpretationen von Fakten oder Meinungen zu diskreditieren, bevor diese sich im Netz verselbständigen. Hier scheint es mehr das Ziel zu sein, kritische Meinungen oder alternative Fakten zu unterdrücken. Besonders bei Facebook.
Das Motto Schravens lautet „Fakten für die Demokratie“. Im Interesse eines privaten Unternehmens (Facebook) haben sie die Aufgabe, als Faktenprüfer nicht nur bei Haßrede (Definition unbekannt) tätig zu werden, sondern untersuchen manchmal auch den „Wahrheitsgehalt“ von Konkurrenten. Mit einer umfangreichen Zensurtätigkeit, die zu Löschungen, Sperrungen und Warnhinweisen führt, und deshalb auch sozialschädlich ist, weil es den freien Meinungswettbewerb unterbindet. Dieses Verfahren wird nicht nur von unabhängigen Medien sehr kritisch gesehen, auch das OLG Karlsruhe gab 2019 dem Publizisten Tichy recht und ordnete die Löschung eines „teilweise falsch“-Stempels an. Zur Arbeitsweise dieser Faktenchecker hier einige wenige Fälle, die beispielhaft für die fragwürdige Arbeitsweise stehen.
Beispiel 1:
Am 22.4.2020 beurteilte man die Aussage des Wissenschaftlers Stefan Homburg, die Lockdown-Maßnahmen der Regierung seien nicht nötig gewesen, weil der R-Wert (Reproduktionszahl) schon vor dem Lockdown Datum unter 1 gesunken wäre, mit „teilweise falsch“. Wie lief der aufwendige Faktencheck ab? Man stellte die Wahrheit fest, indem man per Email beim Robert-Koch-Institut nachfragte, eine Pressekonferenz des RKI auswertete und einen Aufsatz des RKI sichtete. Oder anders ausgedrückt: man recherchiert, ob eine Kritik an der Regierung berechtigt ist, indem man Verlautbarungen der beratenden Behörde als maßgebliche Fakten proklamiert! Fazit: Kein Faktencheck, reine politische Werbung. Übrigens: dpa berichtigte den Faktencheck und entschuldigte sich.
Beispiel 2:
Wir erinnern uns noch an die Flüchtlingskrise 2015. Wenn über Flüchtlinge in den Medien berichtet wurde war überwiegend von Frauen, Kindern und Familien die Rede, obwohl es sich in der Mehrzahl um junge Männer handelte. Ein Facebook Nutzer kopierte ein Foto, aufgenommen auf der Seawatch3 und titulierte das Bild mit „Aufnahme der kürzlich geretteten Frauen und Kinder …“ in Anspielung auf unsere Medienberichte. Correctiv stellte „teilweise falsch“ fest, weil auf dem kompletten Foto auch Frauen wären. Das waren aber fast alles Mitarbeiterinnen der Seawatch inklusive Kapitänin Carola Rackete. Fazit: Trotz Änderungen am Bild wird die FB-Aussage bestätigt, die amtlichen Zahlen spiegelt das Foto nicht wieder. Correctiv schießt ein glattes Eigentor.
Foto: Screenshot Correctiv
Beispiel 3:
In Sozialen Netzwerken warfen die Nutzer der ARD gezielte Dramatisierung der Corona-Infektionslage vor. Dazu nahm der Sender unterschiedliche Farbskalen für die Darstellung, auch schon bekannt bei den Temperaturangaben zum Klimawandel. Die Kritik an dieser Darstellung (März und April 2020) bezog sich auf Darstellung der Inzidenz, bis 100 vorher auf orange, nachher auf dunkelrot (siehe Grafik). Man sprach, wie ich es als berechtigt empfinde, von Dramatisierung. Der Faktencheck ergab „Keine Manipulation“, was auch nicht behauptet wurde. Fazit: Es ist unerklärlich, wieso hier ein Faktencheck stattfand. Natürlich erzeugt das Dunkelrot eine psychologische Wirkung, es erzeugt Alarmbereitschaft. Am Ende ist es wieder reine Werbung für die ARD.
Foto: Screenshot Correctiv
Beispiel 4:
Der russische Sender RT.DE fragte auf der Bundespressekonferenz, warum im Gegensatz zu 2017 bei der Bundestagswahl 2021 nur 4 Beobachter die Wahl begleiten. Diese durchaus berechtigte Frage, auch wenn es auf der BPK keine Antwort gab, nutzte Correctiv, um über diese Frage mittels einer erfundenen Behauptung „Wahlbetrug“ zu suggerieren. Das Urteil zum völlig überflüssigen Faktencheck lautete „teilweise falsch“. Fazit: Hier brauchten die Faktenchecker einen Grund, um ihre negative Position zum unbeliebten Sender unters Volk zu bringen.
Bild: Screenshot Correctiv
Beispiel 5:
Bevorzugtes Kontrollziel für Correctiv ist das Soziale Netzwerk, besonders Facebook. Diese Plattform ist fast unverzichtbar für den öffentlichen Diskurs geworden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München muss auch der Netzwerkkonzern die Meinungsfreiheit achten. Deren Geschäftsmodell ist bekanntlich, dass Nutzer ihre eigenen Ansichten kundtun können. Selbstverständlich ist viel Blödsinn darunter, was aber nicht verboten ist. Warum hier bevorzugt Fakten gescheckt werden, die gar keine sind, das ist der eigentliche Unsinn. Der eigentliche Sinn ist, die Meinungsfreiheit durch diese Kontrolle/Sperre/Markierung so zu beeinflussen, dass die Nutzer „verunsichert“ werden.
So wird in diesem Check vom 03.November 2021 nicht die missverständliche Form der Verordnung der Regierung kritisiert sondern die mögliche Falschinterpretation. Leider lässt der Gesetzestext dieses zu. Fazit: Die von Correctiv angeführten Begriffserklärungen sind zwar schön, aber eigentlich müsste der Gesetzestext moniert werden. Das ist aber nicht gewollt, man ist ja schließlich regierungskonform.
Bild: Screenshot correctiv
Ist die Meinungsfreiheit gefährdet?
Es sind mittlerweile 70 Jahre her, seit die Erklärung der Menschenrechte (hier Art. 19) und unser Grundgesetz (Art. 5) die Meinungs- und auch Pressefreiheit als Grundrecht fest verankerte.
Doch eine seltsame Entwicklung deutet sich an. Über den „Kodex“ der Journalisten hinaus entstand die oben beschriebene Nachzensur. Hier wird die Pressefreiheit in den Medien durch eine wie auch immer geartete Abhängigkeit von der Politik oder anderen Interessen beeinflusst. Methoden wie von Correctiv oder anderen Faktencheckern suggerieren „Desinformation“ und/oder sind der Vorwand für eine komplette Löschung.
Bleibt die Frage, ob dieser Faktenchecker einer Demokratie förderlich ist. Bei der Betrachtung gerade während der Corona-Jahre präsentierte sich Correctiv als strammer Verteidiger der Regierungs-Maßnahmen. Gelegentliche Kritik bezog sich nur auf kleinere Skandale (Masken Beschaffung, Pannen in den Testcentern). Es wird immer offensichtlicher, wie massiv die Berichterstattung kastriert wird. Die Bevölkerung hört durchgehend (von Regierung, Leitmedien, Faktenchecker) die gleichen Phrasen statt eine ausgewogene Berichterstattung. Die Meinungsbildung bleibt auf der Strecke.
Dann bleibt noch die Frage, wer braucht Correctiv? Würden alle Journalisten ihrer Aufgabe (Prüfen der Fakten) nachkommen und gemäß Kodex (von Wahrhaftigkeit bis Rügenveröffentlichung) arbeiten wäre Correctiv überflüssig.
Meinungsfreiheit – Demokratie für Fortgeschrittene
(Einige Denkanstöße frei nach dem Juristen und Autor Volker Kitz)
Ein Demokrat kann Tatsache von Meinung unterscheiden. Eine geschützte Meinung kann auch Unsinn sein, sie braucht keinen Grund, kein Wissen und keine Logik. Nicht alles, was uns nicht passt, ist Müll. Deshalb ist die Schwelle von der Gegenrede bis zur Verhinderung sehr schmal. Und ein echter Demokrat verwechselt Widerspruch nicht mit Vernichtung. In einem demokratischen Staat gibt es daher keine Meinungspolizei, die zwischen Meinungen (guten oder schlechten) entscheidet. Das Grundgesetz kennt solche Richter nicht. Das unterscheidet uns von autoritären Staaten.
Oder sollte ich sagen, das unterschied uns mal von …
Foto: Pixabay / geralt.
Interessanter Beitrag.
Das Grundgesetz kennt solche Richter nicht. Das unterscheidet uns von autoritären Staaten.
Das Grundgesetz und die Realität sind doch „zwei unterschiedliche Paar Schuhe“.
Das Grundgesetz kann auch geändert und verstümmelt werden.
Deutschland und seine gleichgeschalteten Medien – inkl. ÖR Öffentlich Rechtliche.
Mit Nikolaus Brenda wurde doch die freie Presse und die freien ÖR abgeschafft.
Hatte nicht Anja Reschke gesagt: „Wir müssen regierungstreu berichten.“ ?
Weitere interessante Sätze bei anderen Berichten.
Ist Deutschland wirklich frei, oder weiter unter USA-Besatzung?
Diese ganzen Organisationen und Vereine sammeln doch nur Geld für die eigenen Taschen.
Welche Wahrheiten und Sichtweisen will man Sehen und Hören?
Die Wahrheiten der Sieger und Eroberer – der Zionisten?
Wie sehen es die Urvölker in Nord- und Süd-Amerika, Kanada, Afrika, …..- überall wo die Kolonialherren und die Kirchen wüteten und wüten?
Wie sehen es die Araber und Palästinenser in den besetzten Gebieten – eingesperrt in Freiluft KZ`s ?
Wie steht es um die Wahrheit zu Julian Assange und Eduard Snowden?
Eduard Snowden hatte Landes- und Geheimnisverrat begangen, wird aber nicht so hart von den USA verfolgt.
Julian Assange wird stückchenweise ermordet, gefoltert, ….
Autoritäre Staaten sind praktisch alle Staaten. Vielleicht bis auf die Schweiz.
BRD – eine Demokratie?
Wer vertritt die Armen, die Obdachlosen, ….. und die normalen Bürger/innen?