Russlanddeutsche verlassen Deutschland

Sexuelle Vielfalt und Flüchtlingskrise

Es gibt keine gesicherten Zahlen darüber, wieviele Russlanddeutsche unser Land seit 2015 verlassen haben. Dimitri Rempel, Chef der russlanddeutschen Migrantenpartei „Einheit“, behauptete Ende 2016, eine halbe Million seiner Landsleute wolle heimkehren – auf die Krim. Juri Hempel, der Vorsitzende des krimdeutschen Vereins „Wiedergeburt“ hält die Zahl für übertrieben. Er habe etwa 1.500 Anfragen russlanddeutscher Familien erhalten, die gerne auf die Krim übersiedeln möchten.
Aber ganz gleich, welche Zahl nun der Realität entspricht. Es sollte uns nicht kaltlassen, wenn Menschen, die sich in Deutschland wohlgefühlt haben, sich als Deutsche fühlten und sich ohne Integrationsprobleme sofort anpassten, nun Deutschland den Rücken kehren. Was sind die Gründe dafür?
Alle Betroffen empfinden, dass sich das Deutschland, das sie beim Kommen unter Helmut Kohl vorfanden, mit dem heutigen nicht mehr zu vergleichen ist. Konkret benennen sie zwei Hauptgründe. Einmal das Flüchtlingschaos, in das Deutschland 2015 gestolpert ist und zum Zweiten die Sexualisierungskampagne im Gender-Gewand, die sie als Gefahr für ihre Kinder ansehen.

Ein mir bekannter konkreter Fall hat sich in einer Grundschule in NRW ereignet, der besonders hohe Wellen geschlagen hat und für eine enorme negative Publicity sorgte. Ein Vater erlaubte seiner Tochter, die sich im Sexualunterricht in ihrer Grundschule nicht wohlfühlte und den auch er aus religiöser Überzeugung für verfrüht hielt, diesen Unterricht zu schwänzen. Er war einverstanden, dass seine Tochter stattdessen an einem anderen Unterricht teilnahm. Die Kinder seien im Grundschulalter mit dieser Art von sexueller Aufklärung überfordert und ein solcher Unterricht gehöre erst in die weiterführenden Schulen.
Sexuelle Aufklärung berührt den intimsten Bereich der Erziehung. Das ist eine der Erklärungen für den Ärger vieler Eltern, die ihre Kinder nicht auch in diesem Bereich an den Staat abgeben wollen. Das sensibelste Schulfach sollte selbstverständlich auch mit äußerster Sensibilität behandelt und bedacht werden. Stattdessen leistete sich die grün-rote Landesregierung in Stuttgart, das Thema der sexuellen Vielfalt in den Bildungsplan aufzunehmen. Und während noch vor Einführung des Gender-Irrsinns jedes Unterrichtsmaterial mit den Eltern abgesprochen wurde und die Eltern die Ersten waren, die über die schulische Aufklärung an der Grundschule ins Bild gesetzt wurden, erfuhren die meisten Bürger Baden-Württembergs erst durch eine Onlinepetition des Reallschullehrers Gabriel Stängle etwas über das bildungspolitische Vorhaben der Landesregierung. Die Petition trug den Titel „Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“. Der Protest entzündete sich an einem Bildungsplan, in dem die Gender-Lobby eine Verankerung der „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ durchgesetzt hatte. Diese soll – so die Begründung – jungen LSBTTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer) dabei helfen, sich ohne Druck outen zu können. Eine hirnverbrannte Begründung. Die Suche nach der eigenen sexuellen Identität findet in der Pubertät statt, allerdings ist das eine Verkürzung der Thematik. Es geht um die gesamte Persönlichkeitsentwicklung, die als Ziel in den schulischen Bildungskanon gehört und nicht zentral um die Sexualität von Minderheiten, die sich in einem Bildungsplan für Mehrheiten verwirklicht.

Ein Blick auf die Gesetzeslage

Das Grundgesetz formuliert dazu in Artikel 6: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Was die Pflege des Kindes betrifft, existiert dazu ein Konsens. Die Behandlung des Kindes muss pfleglich erfolgen, ohne die Grenze der Verwahrlosung zu überschreiten. Schwieriger lässt sich „Erziehung“ mit Inhalt füllen, weil es darüber keinen verpflichtenden Konsens gibt. Allein das Ziel einer Erziehung ist formulierbar. Es ist das Wohl des Kindes. Das Wohl des Kindes ist eine Ausprägung der Menschenwürde aus Art. 1 Satz 1 GG. Diese umfasst sämtliche Grundrechte. Da das Elternrecht niemals ohne Bezug zum Kindeswohl ausgeübt werden kann, beinhaltet es auch gleichzeitig die „Elternverantwortung“.

Der Blick ins Schulgesetz NRW und seine Richtlinien eröffnet folgende Wahrheiten: „Die Sexualerziehung gehört zum Erziehungsauftrag der Schule. Sie erfolgt fächerübergreifend  und ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen (Schulordnungsgesetz § 1 Absatz 5). … Bedenken von Erziehungsberechtigten aus kulturellen oder religiösen Gründen sind besonders ernst zu nehmen, weil ein Anspruch auf Befreiung von diesem Unterricht nicht besteht. … Kulturelle und religiöse Aspekte erfordern ggf. eine Differenzierung des Lernangebots. … Wichtig ist, dass schon in der Primarstufe die Sexualität nicht nur unter biologischen, sondern auch unter ethischen, sozialen und kulturellen Aspekten behandelt wird.  … In der schulischen Sexualerziehung bedarf es besonderer Sensibilität und Zurückhaltung bei der Leistungsbewertung (wozu überhaupt Zensuren?), damit den Schülerinnen und Schülern nicht Überzeugungen und Wertvorstellungen aufgezwungen werden.“

Diese rechtlichen Grundlagen rechtfertigen nicht die Verhängung eines Bussgeldes und bei Zahlungsverweigerung die Festsetzung einer Beugehhaft, die der Vater in unserem genannten Fall trotzdem antreten musste.
Das Gericht hatte entschieden, dass die Schulpflicht Vorrang vor religiösen Werten hat. Begründung: Die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der eigenen religiösen Überzeugung und einer anders geprägten Mehrheit seien „grundsätzlich zumutbar“.

Wo blieben die Gerichtsurteile, als es um das religiöse Empfinden von Muslimen ging, die ihre Kinder niemals nach dem Sportunterricht duschen ließen, die am Schwimmunterricht nicht teilnehmen durften und bei denen Mädchen oft die Teilnahme an Jugendherbergsfahrten untersagt wurde?
Was geschah mit Schülern, die nicht nur zwei Stunden Sexualkundeunterricht schwänzten, sondern die als notorische Schulschwänzer kamen und gingen, wann sie wollten?

Nein, hier geht es um kein Kindeswohl, um keine Persönlichkeitsentwicklung, um eine den Elternwillen berücksichtigende Erziehung. Hier hat der Lobbyeinfluss von LSBTTIQ den Weg freigemacht mitten hinein in die Gender-Ideologie, welche Liebe für einen Unfall hält und Vater/Mutter/Kind für ein Krankheitsbild mit verkürzter Lebensdauer.

„Schon die 68er richteten ihren revolutionären Ehrgeiz auf die kindliche Sexualität. Diesmal geht es nicht darum, den Kapitalismus zu überwinden, sondern das traditionelle Familienbild. Die moderne Sexualpädagogik kennt alle möglichen Konstellationen: das schwule Paar, das lesbische Paar mit zwei kleinen Kindern, die betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen, die Spätaussiedlerin aus Kasachstan. Nur eine Kleinfamilie mit Mutter, Vater und Kind sucht man bei ihr vergeblich“, heißt es in einer Kolumne von Jan Fleischhauer.

 

One Comment on “Russlanddeutsche verlassen Deutschland”

  1. Damals war ich ziemlich erschüttert als ich gehört habe, dass ein Vater, der sein Kind schützen wollte, in den Knast kommt, zumal er in einem benachbarten Ort von mir wohnte.
    Es ist auch unglaublich, wie Menschen reagieren, die man auf dieses Thema anspricht.
    In der breiten Öffentlichkeit will man davon nichts hören, einfach nur traurig.
    Den meisten Menschen ist es egal, was man mit unseren Kindern macht, Hauptsache man hat seine Ruhe.
    Kinder brauchen Liebe und keinen Sex, die Wohlstandsgesellschaft hat es scheinbar vergessen.
    Ich könnte nur noch Kotzen was in unserem Land abgeht, diese Kinderschänder.

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