… sagt Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth
Wir alle wissen, dass das wichtigste Merkmal der Demokratie die Gewaltenteilung ist und die dazu gehörende Unabhängigkeit der Justiz. Wie verhält es sich damit in Deutschland und welcher „unabhängige“ Richter wacht darüber, dass In der Politik alles mit rechten Dingen zugeht?
Erinnern wir uns. Im Juni 2020 verabschiedete Steinmeier den Bundesverfassungsgerichtspräsident Alexander Voßkuhle, der 12 Jahre lang dem BVerfG vorstand. Ihm folgte der CDU-Mann Stephan Harbarth nach, der bis zu seiner Berufung als Vorstand, später als Geschäftsführer für die Großkanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz tätig war. Es gab Stimmen, die an seiner Neutralität zweifelten, weil seine Kanzlei die Großindustrie wie die Heidelberger Druckmaschinen, BASF oder Innogy, Daimler oder Südzucker vertrat. Darüber hinaus war seine Kanzlei auch für VW tätig, und zwar gegen die Interessen der zahlreichen VW-Aktionäre, die wegen des Dieselskandals einen Milliarden-Schadenersatz verlangen. Er trat in diesem Zusammenhang im Bundestag „gegen Sammelklagen mit Strafschadensersatz“ bei der Diskussion um die VW-Musterfeststellungsklage auf.
Dr. Christian Rath in der LTO (Juristenportal Legale Tribune Online):
- Es gab sogar mehrere Klagen am BVerfG, die sich nachträglich gegen Harbarths Ernennung zum Verfassungsrichter wandten. Diese wurden aber – wie erwartet – mangels individueller Betroffenheit der Kläger allesamt abgelehnt (Beschl. v. 02.07.2019, Az. 2 BvE 4/19, Organklage der MdB Frauke Petry und Mario Mieruch; Az. 2 BvR 1315/19, Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Klaus Siemon; Beschl. v. 28.02.2020, Az. 2 BvR 2088/19, Verfassungsbeschwerde der Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer; Beschl. v. 28.02.2020, Az. 2 BvR 2082/19, Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Claus G. Schmitz).
So viel zunächst zu der Person, die auf einem der höchsten Ämter der Republik mit neutralem Blick das Grundgesetz und damit die Demokratie zu schützen hat. Der Präsident des BVerfG wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Herbarths eigene Bewertung über sein Aufgabenfeld klingt so:
- „Wenn Sie sich heute die Situation in der Welt anschauen, dann sehen Sie, dass Länder auch sehr erfolgreich sein können, die ganz andere Gesellschaftsmodelle verfolgen. Und selbst wenn Sie auf unseren Kontinent Europa schauen, sehen Sie, wie der Rechtsstaat in einzelnen Ländern, etwa in Polen, unter Druck ist. Deshalb glaube ich schon, dass es eine ganz besondere Bewährungsprobe für unsere Generation ist, jetzt, in der Zeit, in der diese Attacken stattfinden, Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen.“
Nach dieser Vorstellung, die sehr wohl seriöse Züge trägt, tauchen wir nun ein in die fragwürdigen Äußerungen desselben Mannes. In einem Aufruf an den Bundestag, veranlasst durch die Streitereien über die Corona-Politik, fühlte sich der oberste Verfassungsrichter bewogen, folgende Aussagen zu machen:
- Wer die Gegenwart als ‚Diktatur‘ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte.
- Das Grundgesetz räumt ein Recht auf Widerstand dann ein, wenn versucht werde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und andere Abhilfe nicht möglich wäre. Dass dies heute der Fall sein soll, lässt sich nicht ernstlich vertreten.
- Die wesentlichen Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden.
Erstaunliche Antworten für den höchsten Wächter von Demokratie und Freiheit, der seinerzeit als Abgeordneter der CDU den Regierungsstil seiner Chefin über Jahre hat beobachten, begleiten und juristisch bewerten können. Es gibt mehr als genug Beispiele dafür, dass der Fingerzeig des Herrn Harbarth Richtung Polen der üblichen Ablenkungstaktik deutscher Moralapostel entnommen wurde. Geradezu als Enttarnung präsentiert sich seine Äußerung: „ … die beste Republik unserer Geschichte“, die in einer Satiresendung für einen Publikumslacher gesorgt hätte. Hatten wir derlei Unfug nicht schon häufiger hören müssen? Ja richtig, zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit entfleuchte Steinmeier: “Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat.“ Die Vorgabe dazu gab Merkel schon 2012 im Bundestag mit dem Satz: „Diese Bundesregierung ist die erfolgreichste Bundesregierung seit der Wiedervereinigung.“
Ich schweife ab und komme zurück auf die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz, die sich 1919 einen europäischen Tadel eingefangen hat, weil die Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte nicht gewährleistet war. Die deutsche Staatsanwaltschaft darf wegen fehlender Unabhängigkeit keine Europäischen Haftbefehle ausstellen, da es gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Somit seien deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig von der Exekutive. So sieht es der EuGH in seinem Urteil vom 27. Mai 2019. Das bedeutet: Die in Deutschland geltenden Regelungen setzen einer politischen Instrumentalisierung der Justiz keine ausreichenden Hindernisse entgegen. Entwicklungen wie in Polen oder Ungarn wären auch in Deutschland rechtlich möglich.
Dass sich in Deutschland die Demokratie in einer immer größer werdenden Gefahrenzone befindet und dass genau darum Kritik angezeigt wäre, sieht der Hüter der Verfassung nicht. Dort aber, wo Kritik überhört, ja sogar zensiert wird, ist Widerstand die Folge.
Erst recht gegenüber einer Kanzlerin, die in ihrer Arroganz für Propaganda und Agitation nicht mehr zu überbieten ist. Ihr Fazit im ARD-Interview vor wenigen Tagen: „Im Großen und Ganzen ist nichts schiefgegangen.“
Na dann … weiter so mit der Alternativlosigkeit Merkelschen Demokratieausübung.
Im Namen des Volkes hier die Stimmen des Volkes:
- Der FDP-Politikerer Wolfgang Kubicki sagte, die verfassungsmäßigen Kompetenzen gerieten „komplett unter die Räder“. Kubicki befand: „Dass plötzlich die MPK über die Impfreihenfolge befinden soll, ist evident verfassungswidrig. Dies gehört eindeutig in die Zuständigkeit des Bundestages.“ Er setzte hinzu: „Und dass auf einmal die infektionsschutzrechtlich verankerten Inzidenz-Schwellenwerte keine Rolle mehr spielen, zeigt eine Ignoranz gegenüber dem Gesetzgeber, die mit Sicherheit gerichtliche Auseinandersetzungen provozieren wird.“
- Kolumne von Jan Fleischhauer: Wir werden von Trotteln regiert. Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal so einen Satz schreiben würde. Mir widerstrebt es, als Kolumnist zu schimpfen oder zu poltern. Empörung überlasse ich lieber anderen. Aber ich fürchte, es ist die einzig zutreffende Beschreibung der Lage. … Es sei auch nebensächlich, wie viel Impfstoff man bestellt habe, hat die Kanzlerin erklärt. Ich will nicht ungerecht sein, aber so war es vielleicht in der DDR. Da spielte es keine Rolle, ob man etwas bestellt hatte oder nicht. Es gab einfach nichts. Das sieht im Kapitalismus gemeinhin anders aus. Da gilt: Wer zuerst bestellt hat, wird auch als Erster beliefert.
- Servus TV – Talk im Hangar 7:
Corona außer Kontrolle. Werden wir wieder weggesperrt? - Beitrag auf Denk-Blog.de:
Die Transformation Deutschlands unter Merkel – Die Demokratie wird in Thüringen begraben. - Hallo Meinung – Peter Weber im Interview mit Dr. Hans-Georg Maaßen:
- Kolumne von Heribert Prantl:
Entfesselt die deutsche Justiz! - Achgut.Pogo/ Durchsicht:
Grenzwerte der Ermächtigung - Halleluja TV Österreich – Bundesrat Ueli Maurer:
Meinungsfreiheit & Demokratie in Gefahr - Andreas Patzwahl:
Dunja Hayali und die Meinungsfreiheit
Genau wie in USA werden in allen wichtigen Ministerien wie Surpremcourt oder CIA
die Führungsköpfe ausgetauscht, um durchregieren zu Ännen, wie auch Herr Maasen vom BND. Und jetzt auch bei Verfassungsgericht und Ethikrat.
Wie kommen wir da noch aus der Nummer raus?