Die gespaltene Gesellschaft (2)

Gastbeitrag von Kurt Rohmert

(2) Seltsame Fakten 

Was charakterisiert eine demokratische Gesellschaft? Nicht eine Einheitsmeinung, sondern der offene Dialog, die Kontroverse, der Austausch und die Gewichtung von Argumenten und die Achtung vor dem Einzelnen. Diese Meinungsfreiheit bedeutet auch, dass Wahrheit unbequem sein kann und die Pressefreiheit schlimmstenfalls auch zu einer Bedrohung werden kann. Könnte es also sein, dass der §11 des Rundfunkstaatsvertrages „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen“ so gut wie keine Beachtung mehr findet?

Dies zeigt sich an der Entwicklung, die als Katalysator den Meinungskrieg steigerte: die Diskussion um die Flüchtlinge. Vorausschicken muss man, dass in westlichen Industriestaaten der Staat seinen Bürgern Sicherheit garantiert, ohne dass persönliche Freiheiten eingeschränkt werden müssen. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Auflistung der Zahlen, die im Rahmen der Sicherheitsdebatte und der Kriminalität immer genannt werden, weil eine Analyse wegen der Komplexität schwierig ist. Grundlage für das Zahlenwerk ist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) des BKA. Jeder Interessierte kann dort für alle Bundesländer die Entwicklung einsehen. Höchst interessant ist dabei, wie diese Zahlen interpretiert werden und wie der Staat und die Medien mit Fakten umgehen.

Man vergleiche bitte. Im Jahr 2016 führte die Aussage des BMI (Bundesminister des Innern) nach einer Analyse in der BILD (1) noch zu der Erkenntnis: „Zuwanderer sind nicht krimineller als Deutsche“. Diese Kernaussage erscheint aber schon bei näherem Lesen als zweifelhaft. Generell gilt, diese Zahlen der PKS sind schwer zu verstehen. Nicht nur, weil die Kategorie „Zuwanderer“ ungenau ist, denn darunter fallen Asylberechtigte und Schutzberechtigte, Asylbewerber, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Nicht-EU-Ausländer mit einer Duldung oder mit illegalem Aufenthalt. Im stetigen Kampf um die Auslegung der Zahlen kommt das BMI dann zu der Erkenntnis „Starker Anstieg von Gewalt“ (2). Neu: Die Statistik ist aufgrund des Themas jetzt stärker auf „Flüchtlinge“ fokussiert und diese sind nun bei genauerer Betrachtung unverhältnismässig häufig vertreten. Die Zahlen lassen aufhorchen: Zunahme Vergewaltigung 12,8% und Mord/Totschlag 14,3%. (3).

Näher untersucht wurden die Zahlen auch vom Kriminologen (4) Pfeiffer. Herausragend erscheinen zwei Fakten. Zum einen sind an der Steigerung um 10,4 % (am Beipiel Niedersachen) 92% Flüchtlinge beteiligt, zum anderen will der Experte (SPD Mitglied) das Problem der Gewalt dadurch lösen, dass er empfiehlt, noch mehr Flüchtlinge einreisen zu lassen. Die entscheidende Zahl verbirgt sich im Ergebnis der Gesamtkriminalität von Flüchtlingen in Relation zu Deutschen und beträgt 1:7,3. Bei Gewaltausübung stieg das Verhältnis gar auf 1:15,1. Daraus wird ersichtlich, dass die These „Flüchtlinge sind nicht krimineller als Deutsche“ nicht haltbar ist. Trotzdem beschwichtigte der Minister weiterhin: Das Gros der Flüchtlinge sei unbescholten.

Die hier schon eher fragwürdigen Aussagen werden durch das RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) im Februar 2018 weiter verharmlost bzw. falsch dargestellt (5) Es ist die Rede von „Kein pauschaler Anstieg“ oder „Der Zuzug erhöht die Kriminalitätsrate nicht“. Das ist das Gegenteil der Aussage vom BKA bzw. BMI. Die WAZ vom 9.2.2018 kommt so zu der Erkenntnis: „Kriminalität steigt durch Flüchtlinge nicht“. Erst bei genauerem Hinsehen offenbart sich der Wahrheitsgehalt: Gemeint sind kurioserweise nur die Asylbewerber. Für im Bundesgebiet verteilte anerkannte Asylbewerber gilt leider doch das Gegenteil!

Erscheint da nicht verständlich, dass die Bürger in die sozialen Medien flüchten, um dort ihren Frust loszuwerden? Es wachsen die Wut und auch die Angst. Verständnis von der Politik ist auf breiter Front nicht zu erwarten. Diese greift stattdessen zu einem besonderen Mittel, um gegen diese Art von Meinungsfreiheit anzugehen. Seit Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Es soll die Hassreden durch Löschung verhindern. Ja, es gibt diese üblen Kommentare, aber wir haben auch Gesetze dagegen. So kann unser Rechtstaat gemäss §185-187 StGB problemlos gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede vorgehen. Dieses neue Gesetz, das übrigens stark an die Nazizeit (Heimtückegesetz von 1934) erinnert, ist nichts anderes als Zensur und wird sogar vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als gundgesetzwidrig eingestuft. Folglich fragt man sich, wie ist das zu deuten? Etwa als politisches Kalkül?

Ein besonders prägnantes Beispiel für Dinge, die man nicht verstehen kann, bietet der ehemalige Bundespräsident Gauck. Während seiner Amtszeit warnte er vor einer Radikalisierung der Gesellschaft, er lobte das Engagement für Flüchtlinge. Andererseits verurteilte und beleidigte er sogar. Er sprach von „Dunkeldeutschland“ und bezeichnete auf dem Katholikentag die AfD pauschal als „Dödel“ (Dödel = umgangssprachliche Bezeichnung für einen Trottel – ist eine Beleidigung).

Jetzt, nur einige Monate nach seiner Amtszeit, also zurück in der Wirklichkeit, ist seine Vorliebe für Vielfalt und MultiKulti verflogen (6). Er sagte, während er bei einer Rede in Düsseldorf (Januar 2018) über Heimat und das Fremde sinnierte: „Wohin ein solcher Multikulturalismus aber tatsächlich geführt hat, das hat mich doch erschreckt. Die Gesellschaft darf Probleme mit Migranten nicht ausblenden. Sehe ich es richtig, dass in diesen und anderen Fällen die Rücksichtnahme auf die andere Kultur als wichtiger erachtet wird als die Wahrung von Grund- und Menschenrechten?“ (gekürzt)

Man fühlt sich unweigerlich an den Unrechtsstaat DDR erinnert. Die Verfassung der DDR, Art. 27 garantierte ebenfalls die Meinungsfreiheit, aber das Strafgesetzbuch stellte „staatsfeindliche Hetze“ unter Strafe. Schon ein Witz oder eine Kritik konnten als Hetze ausgelegt und durch die Stasi verfolgt werden (§106 StGB). Ein perfides System von Informanten (IM) sorgte für die Überwachung der „Menschenrechte“ .
Wie wir wissen, endete diese Diktatur 1989, bekannt unter dem Begriff „Die Wende“.

(1)http://www.bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/so-kriminell-sind-fluechtlinge-46216220.bild.html
(2) https://www.stern.de/panorama/stern-crime/warum-der-anteil-von-fluechtlingen-an-gewaltverbrechen-so- hoch-ist-7421808.html
(3)http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-und-kriminalitaet-mehr-menschen-mehr-gewalt-a-1164416.html
(4)http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/christian-pfeiffer-kriminologe-weist-mehr-gewaltkriminalitaet- durch-mehr-zuwanderer-nach-a-1185959.html
(5) http://www.rwi-essen.de/presse/mitteilung/308/
(6)http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/joachim-gauck-an-heinrich-heine-uni-duesseldorf-mich-erschreckt-der-multikulturalismus-aid-1.7360493

 

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