Offener Brief an die Präsidentin des OVG NRW in der Abschiebeangelegenheit des Sami A.

von Udo Pauen             Bottrop, den 19.08.2018

Sehr verehrte Frau OVG-Präsidentin Brandts,

mit der Veröffentlichung Ihres Interviews in der WAZ vom 17.08.2018 wurde bei mir als Bürger unserer Gemeinwesen „Bundesrepublik Deutschland“, „Bundesland Nordrhein- Westfalen“ und „Stadt Bottrop“ in der nicht enden wollenden Berichterstattung in dieser Angelegenheit das Maß des Erträglichen derart weit überschritten, dass ich mich gezwungen sehe, am heutigen Tag des Herrn mit diesem offenen Brief gegenzuhalten.

Das genannte Interview stellt einen neuerlichen, ebenso völlig untauglichen Erklärungsversuch dafür dar, dass Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Münster richtige Entscheidungen getroffen haben sollen und die Exekutive unsere Rechtsordnung durch Missachtung der Judikative schwerst beschädigt habe.

Derlei Erklärungsversuche und die geäußerte Sorge um den Bestand unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates, insbesondere zur Gewaltenteilung, kann ich nicht anders als „Nebelkerzenwerferei“ deuten, um einem juristisch nicht versierten Publikum mit überwiegend durchaus intaktem Rechtsempfinden wortklauberisch und formelhaft die Richtigkeit richterlicher Entscheidungen in dieser Angelegenheit vorzugaukeln. Soweit sich Mitglieder unserer Gemeinwesen überhaupt noch vom ersten bis zum letzten Wort mit Ihren Erklärungsversuchen befassen, dürften Sie die entstandenen Zweifel nicht beseitigen, sondern das Gefühl der Rechthaberei zurücklassen.

Wenn in vorliegender Angelegenheit die Erosion unserer Rechtsordnung einen ganz entscheidenden Schritt weiter voran gekommen ist, das Vertrauen in die Judikative und der Respekt vor Richtern noch dramatisch weiter abgebaut wurde, dann tragen meiner Meinung nach allein Sie dafür die Verantwortung.

Wie komme ich zu dieser harschen Kritik und dieser deutlichen Bewertung?

Dieser offene Brief ist bestimmt für die Mitglieder unserer Gemeinwesen, die juristisch nicht vorgebildet sind, auch für diejenigen, denen in den letzten Jahrzehnten zunehmend eine humanistische Bildung durch ideologiegetriebene Pädagogen verweigert wurde und die daher nicht mehr in der Lage sind, Wut und Hilflosigkeit in ihrem Naturempfinden von Recht, Gerechtigkeit und Fairness in kultivierter Sprache zum Ausdruck zu bringen, bei denen allerdings ein irgendwie doch wohl angeborenes Naturempfinden für eben die vorgenannten Werte noch immer nicht vernichtet werden konnte, weder durch vorgenannte Pädagogen noch durch Politiker noch durch Medien noch durch Richter.

Dabei denke ich an die Menschen, die laut Presseberichterstattung auf das vorläufige Abschiebeverbot des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit einem angeblich beispiellosen, noch nie dagewesenen „shitstorm“ reagiert haben sollen, womit wohl auch gemeint sein soll, dass in unflätiger, pöbelnder, verletzender, jedenfalls unkultivierter und möglicherweise auch strafrechtlich relevanter Art kommentiert worden sein soll. Über die Existenz dieses „shitstorm“ und die Gründe konnten Sie und Ihre Richterkollegen am OVG Münster einige Tage und Nächte in aller Sorgfalt nachdenken, bevor Sie mit ihrer ersten Presseerklärung zum Schutze Ihrer Gelsenkirchener Kollegen angetreten sind.

Bauen wir sorgfältig die Tatsachen auf, aus denen sich meine Bewertung begründet:

1)
Wir haben immer noch unser Grundgesetz. Dies ist unsere Verfassung, auch wenn es diesen Namen noch nicht trägt. Im erstgenannten Begriff schwingt aber deutlicher für Nichtjuristen mit, dass es sich um die Grundlage aller Regeln unseres Gemeinwesens „Deutschland“ handelt und jede im Range darunter stehende Regelung – Gesetze, Verordnungen, Erlasse und sonstige – sich an diesen Grundregeln auszurichten haben, bei einem Verstoß dagegen nicht wirken können und auch von Richtern als unbeachtlich zu bewerten sind, wenn im Einzelfall möglicherweise auch mit dem Verfahren zur Vorlage bei dem Bundesverfassungsgericht.

Dieses kostbare Grundgesetz stellt das in Schriftform fixierte Arbeitsergebnis nach den vorhergegangenen Erfahrungen in der Menschheitsgeschichte, insbesondere zur Schreckenszeit des Dritten Reiches dar. Die Festlegungen im Grundrechtekatalog und auch andere Regelungen dieses Grundgesetzes sind eigentlich nichts anderes als die schriftliche Fixierung des Rechtsempfindens eines Menschen nach der Aufklärung: jede menschliche Gemeinschaft, wie klein oder wie groß sie auch sein mag, kann nur in Frieden und Harmonie miteinander leben, wenn unter anderem auch als berechtigt anzuerkennende Interessen eines jeden Mitgliedes der Gemeinschaft respektiert werden. Zu diesem Regelwerk gehören, im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, unter anderen die „Goldene Regel“ der Menschheitsgeschichte „Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg ́ auch keinem andren zu!“, einige der Zehn Gebote aus dem Christentum sowie die angeblich schon aus dem Naturrechtsdenken stammende Feststellung, ein Postulat beinhaltend, „Deine Freiheit endet dort, wo die Freiheit Deines Nächsten beginnt“.

Ein hohes Maß der Übereinstimmung dürfte in folgender Feststellung bestehen:

Über die Frage „Dürfen nicht demokratisch legitimierte Institutionen der Europäischen Union Regeln aufstellen, die im Qualitätsrang über dem Grundgesetz stehen“, gab es weder eine Volksabstimmung im Gemeinwesen „Deutschland“ noch eine Rechtsänderung durch die Legislative mit die Verfassung ändernder Mehrheit.

Also haben alle 3 Gewalten in unserem Gemeinwesen „Deutschland“, die Legislative als Gesetzgeber, die Exekutive als Ausführende, die Judikative als Richtende, in allen 3 abgestuften Gemeinwesen „Bundesrepublik Deutschland“, „Bundesland“, „Kommune oder Kreis“ das Grundgesetz und nichts anderes zu beachten.

2)
Nach aktueller Gesetzeslage haben die im Bundesland Nordrhein-Westfalen berufenen Richter den Richtereid mit folgender Eidesformel zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und getreu dem Gesetz auszuüben,…..“

Die Reihenfolge der Aufzählung ist gleichzusetzen mit einer Rangfolge:

So dürfen Richter des Landes Hessen kein Todesurteil verhängen, obwohl es die nur als Schlafmützen zu bezeichnenden Abgeordneten in diesem Bundesland seit annähernd 70 Jahren nicht geschafft haben, diese Regelung in der Landesverfassung den Regeln des Grundgesetzes anzupassen, nach dem die Todesstrafe abgeschafft ist.

Der Mensch ist fehlsam, wie sich auch aus Vorstehendem ergibt. In dieser Erkenntnis haben qualifiziert ausgebildete Richter, hoffentlich mit einer vorhergegangenen tiefgründigen humanistischen Bildung, vor wortgetreuer Anwendung eines Gesetzeswortlautes zu prüfen, ob in der seit Jahren immer weiter ansteigenden Flut von Gesetzesänderungen pflichtvergessene Bundestagsabgeordnete als sogenannte Legislative nicht irgendwelchen Widerspruchsmüll zu unserem kostbaren Grundgesetz verabschiedet haben, und zwar in einer nicht enden wollenden Kette von krass verfassungswidrigen Gesetzen. So soll angeblich das Ausländerrecht in den letzten Jahren 73-mal geändert worden sein (!).

3)
Juristen mit qualifizierter Ausbildung haben gelernt, nicht an Worten zu kleben, sondern auch den Geist, den Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen. Daher hätte kein Richter das Recht, die Behauptung aufzustellen, dass er nur den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes zu beachten habe, wozu alle 3 Gewalten verpflichtet sind.

Richter können sich somit nicht damit herausreden, dass für sie der Amtseid aus Artikeln 56, 64 (2) Grundgesetz etwas völlig Unbeachtliches darstellt. Nach diesen Regeln leisten der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister ihren Amtseid dahingehend, dass sie

„ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden….. werden“.

O Gott, nun habe ich den Begriff „deutsches Volk“ verwendet! Bevor ich von irgendjemandem aus der Deutschlandhasserszene mit der Nazikeule erschlagen werde, meine persönliche Definition dieses Begriffes: für mich sind mit diesem Begriff alle Menschen in Deutschland erfasst, die sich zum Grundgesetz und seinen Werten, seien sie ausdrücklich dort formuliert, seien sie nur in seinem Geist enthalten, bekennen und die erkannt haben, dass nur dieses aufgeklärte Regelwerk Frieden und Harmonie unter den Mitgliedern einer Gemeinschaft bewahren kann.

Gegenüber allen Menschen gilt für mich uneingeschränkt die christliche Botschaft: „Friede den Menschen, die guten Willens sind!“ Den anderen verweigere ich meinen Frieden. Kennengelernt habe ich Nichtdeutsche und nicht Deutschstämmige, die im Sinne unseres Grundgesetzes deutscher sind als ein durchaus erheblicher Teil der Menschen in Deutschland, die ihren Hass auf Deutschland zu jeder sich bietenden Gelegenheit äußern.

4)
Wenn also der Richtereid vorrangig dahingehend geleistet wird, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszuüben, so enthält dieser Eid somit als völlige Selbstverständlichkeit auch die Verpflichtung, den Blick für das Ganze zu wahren und den Geist dieses Grundgesetzes in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen.

Zu diesem Geist des Grundgesetzes gehört offensichtlich das Bekenntnis zu einer Gemeinschaft, die dem Individuum nicht nur Rechte gewährt, sondern einem jeden Individuum als Mitglied der Gemeinschaft auch Pflichten auferlegt. Zu diesem Geist gehört offensichtlich nicht die seit 1968 bis zuletzt entwickelte hedonistische Ideologie „Du bist alles, die Gemeinschaft ist nichts, Du hast das Recht, ausschließlich Dein eigenes Lebensglück zu verwirklichen, und wenn Du das so möchtest, müssen Dir die anderen den fortlaufenden Lebensunterhalt erarbeiten“.

5)
Zu einer der Hauptpflichten des Individuums als Mitglied der Gemeinschaft gehört, nicht nur seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sondern darüber hinaus auch Beiträge in Form von Steuern abzuführen, mit denen die für die Gemeinschaft zu erbringenden Investitionen – Gesundheitssystem, Schulen, Verkehrsinfrastruktur, Kindergärten, usw. – wie auch die laufenden Kosten, insbesondere die angemessene Bezahlung all der Mitglieder der Gemeinschaft, die im so genannten öffentlichen Dienst für die Gesamtheit der Gemeinschaft tätig sind, bezahlt werden können. Darüber hinaus sind Sozialversicherungsbeiträge in Gemeinschaftstöpfe abzuführen, um einem jeden Mitglied der Gemeinschaft eine soziale Absicherung zu gewähren.

Und nur diese tatsächlich vereinnahmten Zwangsabgaben können von den gewählten Vertretern der Gemeinschaftsmitglieder ausgegeben werden. Kein erarbeiteter Euro kann mehrmals ausgegeben werden, auch das Grundgesetz unterstellt insoweit die Geltung des kleinen Einmaleins. Zwangsabgaben, die für den einen ausgegeben wurden, stehen für die anderen Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr zur Verfügung.

Daraus ergibt sich die offensichtliche Verpflichtung für die Verwalter von Steuern und Sozialversicherungsabgaben, es strikt zu unterlassen, Mitgliedern der Gemeinschaft oder Zugewanderten, die sich vorsätzlich in hedonistischer Selbstbeglückungsabsicht ergehen wollen, ein sorgenfreies Leben auf Kosten derer zu ermöglichen, die ihre oben genannten Hauptpflichten gegenüber der Gemeinschaft erfüllen.

Das Sozialstaatsprinzip erfordert ebenso selbstverständlich, Leistungswillige und Leistungsfähige nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen zu lassen, Jugendliche nicht, sich selbst überlassend, in ein Leben entgleiten zu lassen, in dem sie eine Leistungsfähigkeit nicht mehr erreichen können und eine Leistungswilligkeit abgetötet wird. Wäre nur ein verschwindend geringer Bruchteil der vielen Milliarden, die laufend für den Integrationsversuch nicht leistungsfähiger Zuwanderer ausgegeben werden, in die Integration insbesondere der unverschuldet durch Insolvenz des Arbeitgebers oder durch „outsourcing“ arbeitslos Gewordener, oder Jugendlicher ohne Schulabschluss, investiert worden, hätten wir heute nicht ein solches Ausmaß an Langzeitarbeitslosen und Jugendarbeitslosen zu verzeichnen.

Für den Vergesslichen noch einmal: ein erarbeiteter Euro kann nur einmal ausgegeben werden! Auch dies: Geist des Grundgesetzes, wenn dort auch nicht ausdrücklich formuliert.

Wenn ich zuvor leistungsunfähige Zuwanderer benannt habe, habe ich ohne jede Diskriminierungsabsicht auch an mich gedacht: mit nicht einlösbaren Versprechungen werden Analphabeten und Menschen nach Deutschland angelockt, zu deren Kernkompetenz nicht das Erlernen einer Fremdsprache gehört. Wie schwer würden sich Deutschsprachige in Arabien tun, von denen verlangt würde, dass sie hocharabisch in Wort und Schrift und Sprache lernen müssen? Selbst könnte ich dies nicht leisten, weil es nicht zu meiner Kernkompetenz gehört, Fremdsprachen mit Schriftzeichen zu erlernen, die zu dem mir vertrauten deutschen Alphabet nichts an Wiedererkennungseffekt zu bieten haben.

6)
Der Internetveröffentlichung einer Abhandlung vom 03.10.2016 des Herrn Dipl.-Finanzwirtes Hubert Königstein mit dem Titel „4 Frauen, 23 Kinder“, zu meiner persönlichen politischen Bildung heruntergeladen am 10.02.2018 von der Internetseite des Deutschen Arbeitgeberverbandes, Link „Klartextfabrik“, konnte ich entnehmen, dass ein durchschnittlich verdienender Handwerksgeselle so viel oberhalb des Einkommensteuerfreibetrages verdiente, dass er zu einer monatlichen Lohnsteuer von 314,33 € herangezogen werden konnte. Einem jeden Leser dieses offenen Briefes kann ich nur dringendst empfehlen, diese Abhandlung Wort für Wort von der ersten bis zur letzten Zeile zu lesen und für sich und die Nächsten in seiner Umgebung nachzuvollziehen. Ein erarbeiteter Euro kann nur einmal ausgegeben werden.

7)
Nachdem vorstehend einige wertvolle Feststellungen getroffen und Bewusstsein für das Große und Ganze des deutschen Rechts aufgefrischt wurde, nun zum Fall des Herrn Sami A., nachfolgend kurz, prägnant und diskriminierungsfrei: „Leibwächter“:

Welche Informationen wurden uns Bürgern des Gemeinwesens „Deutschland“ von den Medien zum Leben und Wirken des Leibwächters präsentiert, auf welchen Informationen darf ich aufbauen?

Verarbeitet habe ich die dürftigen Ausführungen erst ab dem Jahre 2010 zum Leben des Leibwächters in Deutschland unter Ziffer 1 der von Ihnen mit Copyright verantworteten Abhandlung vom 15.08.2018 „Fragen und Antworten zum Fall Sami A…… “, veröffentlicht über einen Link auf der Internetseite des OVG-Münster.

Aus Medienveröffentlichungen, die grundsätzlich kritisch zu hinterfragen sind, liegt mir aktuell folgender Informationstand vor:

Im Jahre 1997 sei der Leibwächter nach Deutschland eingereist, um ein Studium zu beginnen.

Angeblich ungefähr um den Zeitpunkt des Terrorakts in New York, in dem ausländische Studenten mit vordergründig sympathischer Erscheinung aus der Hamburger Terrorzelle 2 Passagiermaschinen in die beiden Türme des World Trade Center gesteuert haben, soll der Leibwächter Deutschland verlassen haben.

Er soll

– Leibwächter des nach dem vorgenannten Terroranschlag meist gesuchten Terroristen Osama bin Laden gewesen sein,
– irgendwann danach wieder in Deutschland eingereist sein,
– danach Hasspredigten als politischer Islamist gehalten haben,
– mit einer tunesischstämmigen Frau verheiratet sein und mit ihr und 4 Kindern in einem Haushalt in Bochum leben,
– dort seit Jahren mit monatlich ungefähr 1.131 € nur für sich ali-mentiert worden sein,
– nach seiner Wiedereinreise Dauerkunde bei der Ausländerbehörde in Bochum und wohl auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewesen sein,
– in der letzten Zeit vor seiner Abschiebung verpflichtet gewesen sein, täglich Polizeibeamte in einer Dienststelle in Bochum mit einem Besuch zu erfreuen, damit protokolliert werden konnte, dass er jedenfalls bis zu seinem täglichen Auftritt nicht abgetaucht war.

Der Leibwächter soll alle vorgenannten, ihn belastenden Tatsachenbehauptungen, aus denen sich ein Recht ergeben könnte, ihn abzuschieben, bestritten haben.

8)
Auch wenn das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren seiner Sicherheitsorgane nicht nur im NSU-Fall und im Fall Amri schwerst beschädigt wurden, wird gleichwohl in einem Restvertrauen unterstellt werden dürfen, dass die vorgenannten Pressemitteilungen zu den Vorwürfen gegen den Leibwächter nicht nur im Kern zutreffen. Vielmehr dürften dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aus Akten der Ausländerbehörde und aus den von dort eingeholten Auskünften bei dem BAMF, den Verfassungsschutzämtern, Polizeibehörden und gegebenenfalls weiteren Behörden weitere belastbare und beweiskräftige Detailinformationen vorliegen, ansonsten das vorgenannte Gericht für seinen Dauerkunden eine Ehrenerklärung abgegeben hätte, wenn die in den Verfahren gegen ihn vorgetragenen Bezichtigungen nichts an Wahrheitsgehalt aufgewiesen hätten.

9)
Unter Berücksichtigung aller vorstehenden Ausführungen insbeson-dere zu unserem kostbaren Grundgesetz, das von qualifizierten Richtern nicht nur dem Wortlaut nach, sondern auch dem Geist nach beherrscht werden muss, und auf das auch die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den richterlichen Amtseid geleistet haben, die vorrangig zu stellende Frage:

Wie können diese Richter der Idee, eigentlich der Wahnsinnsidee, verfallen, nach dieser Vorgeschichte zum Leben und Wirken des Leibwächters auch in Deutschland seinem neuerlichen Antrag zu entsprechen, ein vorläufiges Abschiebungsverbot zu verhängen?

War es wirklich die Sorge, dass dem Leibwächter in seinem Heimatland Tunesien Tod, Folter und Verderben drohten? Dann wäre ein Blick in die Verfassung der Republik Tunesien vom 26.01.2014 in der Übersetzung durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages hilfreich gewesen, dort in den Artikel 23: „Der Staat schützt ….. und verbietet die seelische oder körperliche Folter. Für das Verbrechen der Folter gibt es keine Verjährung.“

Für den Unterzeichner war es eine Sekundensache, mit Eingabe der Stichworte „Tunesische Verfassung“ den vorgenannten Text in deutscher Sprache aufzufinden.

Die weitere Frage dazu:

Hat es überhaupt die Gemeinschaft der Menschen in Deutschland zu interessieren, welches Schicksal der Leibwächter in Tunesien zu erwarten hat?

Diese Frage beantworte ich mit einem entschiedenen:

Nein!

Warum? Zur Würde des Menschen gehört, dass er für sich selbst Verantwortung trägt. Das ist einhellige Meinung im deutschen Rechtsraum.

Der Leibwächter hat seit seiner Wiedereinreise nach Deutschland in völliger Freiheit gelebt. Er konnte jederzeit entscheiden, in ein Land seiner Wahl auszureisen. Selbst hätte er auf die Idee kommen müssen, als Leibwächter von Osama bin Laden Kontakt mit dessen Verwandten und Freunden in Saudi-Arabien aufzunehmen. Von ihnen hätte er doch als Muslimbruder und Freund des von ihm Geschützten mit offenen Armen empfangen werden müssen. Hätte tatsächlich die bekanntermaßen übermäßig reiche bin-Laden-Dynastie dem Leibwächter die kalte Schulter gezeigt, so hätte es in Arabien oder in sonstigen islamischen Republiken auf diesem Planeten eine Fülle von Möglichkeiten gegeben, dort einzureisen, wo ihm als Muslimbruder und als Leibwächter des höchst verehrten Oberterroristen bei seiner Ankunft Blumen gestreut worden wären.

Ist eigentlich kein Verwaltungsrichter bei einem der Gerichtstermine auf die Idee gekommen, dem Leibwächter klipp und klar zu erklären, dass er in Deutschland unerwünscht ist und dass es der Gemeinschaft der Menschen in Deutschland nicht zumutbar ist, ihn und seine Familie auch nur einen Tag länger zu alimentieren?

Ist eine Behörde nie auf die Idee gekommen, ihm eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu seinem Wunschort zu setzen, und zwar mit der Androhung der Abschiebehaft danach und aus ihr heraus der Verbringung nicht in ein Land seiner Wahl, er daher klugerweise die Frist nutzen solle?

Oberhumanisten hätten ihn dann auch noch in der Abschiebehaft befragen können, in welches Land seiner Wahl er denn gerne mit einem Touristenvisum einreisen möchte. Auch dieser Wunsch hätte ihm erfüllt werden können.

Mehr kann auch von selbst ernannten Oberhumanisten, die die ganze Welt gleichzeitig retten wollen, nicht erwartet werden.

Wie kann es sein, dass den Lohnsteuer zahlenden Menschen in Deutschland über eine derart lange Zeit zugemutet wurde, den Leibwächter, seine Ehefrau und seine 4 Kinder, für die nur der Leibwächter die Verantwortung trägt, nicht aber die arbeitenden Menschen in Deutschland, mit einem Summenbetrag zu alimentieren, der für die sechsköpfige Familie möglicherweise zwischenzeitlich mehrere 100.000 € erreicht hat?

Wie viele Menschen wurden durch pflichtvergessene Permanent-Grundgesetzbrecher gezwungen, jahrelang zu schuften, damit von ihren erarbeiteten Zwangsabgaben für Steuern und Sozialabgaben der Lebens- und gesundheitliche Behandlungsbedarf der Leibwächterfamilie gedeckt werden konnte? Ein Taschenrechner hilft. Durchschnittliche monatliche Lohnsteuer 314,33 €, siehe oben.

Nach alledem bleibt für mich nur die Feststellung, dass

das vorläufige Abschiebungsverbot des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bei verständiger Würdigung eine an Verfassungswidrigkeit nicht zu überbietende Entscheidung darstellt,

zumal sich Ihren Richterkollegen auch die Berufung auf die Arglisteinrede als gängiges Rechtsinstrument hätte aufzwingen müssen: der Leibwächter konnte auch im Eilverfahren mit seiner wohl textbausteinlich vorgetragenen Leier, dass ihm in Tunesien Böses drohe, deshalb nicht gehört werden, weil es am Ende keine Alternative als diejenige gab, ihn endlich zum Wohle der Menschen in Deutschland außer Landes zu bringen.

Wenn ich Ihnen an dieser Stelle die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vorhalte, zu der ich von der Internetseite des Gerichts die Pressemitteilung vom 25.07.2018 „Abschiebung eines verurteilten tunesischen IS-Unterstützers…..“ zu meiner politischen Willensbildung heruntergeladen und sorgfältig zur Kenntnis genommen habe, mit der ein Antrag auf vorläufigen Abschiebungsschutz zurückgewiesen wurde, ist Ihre Antwort vorhersehbar.

Sie werden auf die Andersartigkeit der Gestaltung des vorgenannten Falls zum Fall des Leibwächters hinweisen und kunstvoll mit Worten und Hinweisen auf Formeln über den Geist des Grundgesetzes hinweg zu argumentieren versuchen, wonach das individuelle Recht eines unerwünschten Zuwanderers das berechtigte Interesse der Menschen in Deutschland, ihn nicht mit harter Arbeit alimentieren zu müssen, bei weitem und zwingend und nicht abänderbar überwiege.

Sie sollten erst gar nicht den Versuch unternehmen, mich von der Berechtigung einer solchen Rechtsauffassung überzeugen zu wollen: ich halte sie für verfassungswidrig.

10)
Zum Versagen Ihrer Richterkollegen am Oberverwaltungsgericht Münster:

In Ziffer 6 Ihrer oben mit Fundstelle genannten Abhandlung „Fragen und Antworten zum Fall…..“ verweisen sie lapidar darauf, dass das Oberverwaltungsgericht den Abschiebeverbots-Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht inhaltlich überprüft habe, weil er als asylrechtliche Entscheidung im Eilverfahren unanfechtbar sei.

Wie leicht es sich doch Ihre Richterkollegen gemacht haben!

Wohl die Stadt Bochum hat in ihrer Hilflosigkeit ein in der Verfahrensordnung nicht vorgesehenes Rechtsmittel zu Ihren Münsteraner Richterkollegen eingelegt, die damit selbstverständlich in die Lage versetzt wurden, einen durch und durch verfassungswidrigen Beschluss der Richterkollegen aus Gelsenkirchen aufzuheben. In der jüngeren Rechtsgeschichte gibt es Beispiele dafür, dass nächsthöhere Gerichte mit einem in der Verfahrensordnung überhaupt nicht vorgesehenen Rechtsmittel die Möglichkeit erhielten, offensichtlich fehlerhafte Entscheidungen aufzuheben. Mir selbst wurde hautnah ein solcher Fall bekannt.

Vorgenannte Fälle dürften sich seit dem Zeitpunkt gehäuft haben, als das Bundesverfassungsgericht aus Selbstschutz verlangte, dass die Behauptung einer Verfassungswidrigkeit zunächst unter Ausschöpfung des Instanzenzuges der Fachgerichtsbarkeit zu prüfen sei, selbst dann, wenn die Verfahrensordnung überhaupt ein Rechtsmittel nicht vorsehen würde.

11)
Und dem gesamten, von mir kritisierten Fehlverhalten Ihrer Richterkollegen am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und am Oberverwaltungsgericht Münster haben Sie am Ende die Krone aufgesetzt, indem Sie völlig unglaubhafte Rechtfertigungsversuche zu einer Entscheidung gestartet haben, die, wie in den Verfahrensordnungen vorgesehen, mit dem schönen Titel „Im Namen des Volkes“ überschrieben wurde.

Nach dem „shitstorm“ hätten Sie erkennen müssen, dass Jahrzehnte ideologischer Infiltration nicht erreicht haben, Menschen ein Naturempfinden für Gerechtigkeit, Recht und Fairness abzutrainieren. Wie viele E-Mails, Telefonanrufe, Faxe und Schreiben mögen bei Ihnen eingegangen sein? Sie können diese Anzahl ruhig vermehrfachen: die Anzahl der Mitglieder unseres Gemeinwesens „Deutschland“, die ein solches Wirken der 3 Gewalten nicht mehr ertragen können, steigt täglich. Nur die wenigsten raffen sich mutig auf und erheben Widerspruch, siehe „shitstorm“.

Die dort Aktiven wie auch die Ängstlichen und Bequemen, die sich nicht bei Ihren Richterkollegen in Gelsenkirchen gemeldet haben, werden täglich mehr. Menschen, die in unserem Staat keine Rechtsordnung mehr erkennen können, sondern nur noch juristische Anarchie, auch ein juristisches Mehrklassensystem. Insgesamt ein System, in der jeder früher einmal als „staatstragend“ bezeichnete Bürger, der auch nur etwas zu schnell fährt, der keine GEZ-Gebühren bezahlt, seine Steuererklärung schuldig bleibt usw. mit der geballten Staatsmacht und der Funktionsfähigkeit seines Vollstreckungswesens konfrontiert wird, seit Jahren allerdings täglich aus den Medien zur Kenntnis nehmen muss, dass alle Verzweifelten auf diesem Planeten mit nicht einzuhaltenden Versprechungen nach Deutschland gelockt werden, ihnen das Recht zugesprochen wird, ohne jedes Personaldokument einzureisen, Identitäten frei zu erfinden, die Behörden zu belügen und zu betrügen und auf Kosten derer zu leben, die mit ihrer harten Arbeit Steuern und Sozialabgaben vorrangig für sich und die Gemeinschaft der Menschen in Deutschland verdienen, mit ihrer Arbeit aber nicht den völlig absurden Versuch finanzieren wollen, die ganze Welt zu retten, schon gar nicht reine Wirtschaftsflüchtlinge, kräftige und gesunde junge Männer, die zu bequem sind, an der Entwicklung ihrer Heimatländer mitzuarbeiten.

Machen Sie doch freundlicherweise einen Test: auf der Internetseite des OVG Münster stehen werbewirksam 3 Menschen in roten Roben neben 7 wohl öffentlich Bediensteten, davon 2 in Polizeiuniform.

Stellen sie doch diesen 7 Personen stellvertretend für das Volk, in dessen Namen sie Entscheidungen verkünden, folgende Frage:

Ist Ihnen bewusst, dass die Alimentation des Leibwächters, seiner Frau und seiner 4 Kinder pro Monat etwa 2.500 € kosten dürfte? Entspricht es ihrem Willen, dass die von Ihnen Monat für Monat erarbeiteten Lohnsteuern und Sozial- versicherungsabgaben für vorgenannte 6 Personen ausgegeben werden und aus diesem Grunde beispielsweise nicht den Schwächsten der Menschen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden können, die im Alter dazu degradiert werden, Pfandflaschen sammeln oder an Tafeln anstehen zu müssen, weil ihre Rente nicht reicht?

Die beiden Polizeibeamten sollten Sie freundlicherweise noch folgendes fragen:

Überwachen sie gerne mit vielen Kollegen rund um die Uhr auch in Nachtschichten sogenannte Gefährder, weil unsere Ausländerbehörden und unsere Richter es nicht schaffen, diese außer Landes abzuschieben?

Die Antworten können Sie mir gerne per Telefax übermitteln, selbstverständlich anonymisiert.

Zu der zuletzt genannten Befragung die von Ihnen mit Copyright verantwortete Schlussfeststellung am Ende von Ziffer 9 in Ihrer oben mit Fundstelle genannten Abhandlung „Fragen und Antworten zum Fall…..“

Nach erfolgter Rückkehr obliegt es der Ausländerbehörde und den weiteren beteiligten Sicherheitsbehörden,

„in Fortführung des – vor der rechtswidrigen Abschiebung durchgeführten – erforderlichen Sicherheitsmanagements Sami A. im Bundesgebiet zu beobachten und zu kontrollieren.“

In meinem Leben habe ich schon sehr viel gelesen und gehört.

Eine derart zynische, als Partner zu behandelnde Mitglieder einer Gemeinschaft eigentlich verachtende Äußerung, musste ich noch nie zur Kenntnis nehmen.

Wie viele Polizeibeamte wollen Sie in den so angenehmen Nachtdienst zur Überwachung des Leibwächters zwingen?

Fürsorgepflicht der staatlichen Gemeinschaft gegenüber den mit Steuermitteln bezahlten Bediensteten?

Nach meinem Kulturverständnis hätte die kritisierte Äußerung gut zu einem Fürsten oder Kriegsherrn des Mittelalters gepasst. Meine Mitarbeiter, Auszubildenden und Reinigungskräfte waren und sind für mich Partner auf Augenhöhe mit dem gemeinschaftlichen Ziel, für ein optimal funktionierendes Unternehmen zu sorgen. Selbst war ich Erster unter Gleichen, meine Anordnungsbefugnis als Unternehmensinhaber beinhaltet Verantwortung. Von keinem Partner verlange ich Leistungen, die ich nicht selbst zu erbringen bereit bin. Bis hin zur Toilettenreinigung im Notfall.

Ihre Vorstellungen von der Kultur des Miteinander in einer Gemeinschaft weichen offensichtlich extrem von den meinigen ab, wobei ich denke, dass meine Vorstellungen dem aufgeklärten Geist unseres Grundgesetzes näher stehen dürfte.

12)
War nun Ihre Kritik an der Schädigung des Vertrauens der Gewaltenteilung berechtigt?

Bis etwa 1970 hatten wir noch eine gut funktionierende und kultivierte Rechtsordnung. Dem Geist des Grundgesetzes entsprechend hätten sich bei einem Fall wie dem vorliegenden, der nie vermeidbar ist, da beteiligte Menschen nun einmal fehlsam, oftmals auch in einer konkreten Situation überfordert sind, Vertreter der 3 Gewalten vertrauensvoll zusammengesetzt und überlegt, wie eine Wiederholung eines solchen Vorfalls zukünftig ausgeschlossen werden kann.
Dem Volk wäre nichts an untauglichen Erklärungsversuchen vorgelegt worden, die von vielen Mitgliedern unseres Gemeinwesens „Deutschland“ als Rechthaberei, kindisches Trotzverhalten, Verhalten nach der Methode „Haltet den Dieb!“, Korpsgeistverhalten (Wir machen immer alles richtig und haben schon immer alles richtig gemacht!) verstanden worden wären.

Welch würdevolle Zeit mit Staatsmännern und Staatsfrauen im besten Sinne, mit Richtern, die sich Respekt und Anerkennung mit Entscheidungen erarbeitet haben, die durchaus mit „Im Namen des Volkes“ überschrieben werden durften.

In der Entwicklung einer asozialen Undemokratie nach Gerhard Schröder und nach Beginn der Kanzlerdiktatur mit einer unübersehbaren Fülle von Verfassungs- und sonstigen Rechtsbrüchen, die eine ehemals funktionierende Rechtsordnung hat erodieren lassen, stellt der Vorgang, dessen minutiöse Einzelheiten der politisch Interessierte ohnehin nie mitgeteilt erhält, allenfalls ein kleines Skandälchen unter den vielen Großskandalen dar, die das Volk gefälligst zu schlucken hatte. Im Gefühl der Scham hätten Sie sich in Ihrer Eigenschaft als OVG-Präsidentin, nachdem die Entscheidungen Ihrer Richterkollegen in Gelsenkirchen und Münster unterschrieben und verkündet waren, auf die Erklärung beschränken sollen: „Die Angelegenheit ist nicht optimal verlaufen, wir suchen das Gespräch mit der Exekutive.“ Der seinerzeit vorhandene Restbestand an Würde und Autorität der Judikative wäre mit dieser Erklärung jedenfalls nicht noch weiter beschädigt worden.

Daher meine abschließende Bewertung:

Nicht das Versagen irgendwelcher Behördenmitarbeiter oder sonstiger Vertreter der Exekutive, möglicherweise im Zeitpunkt der Entscheidung völlig überarbeitet und übermüdet, haben die Erosion unseres Rechtsstaates in bedenklichem Umfang vorangetrieben. Nein, ausschließlich Ihre Aufbauschung des Vorgangs als Missachtung der Judikative war dafür ursächlich, und zwar seit Ihrer ersten Presseerklärung mit völlig untauglichen Erklärungsversuchen gegenüber Menschen mit natürlichem Rechtsempfinden.

Insoweit tragen allein Sie die Verantwortung dafür, das der Rest eines Vertrauens der Bevölkerung in einen Rechtsstaat und seine Judikative, auch der Rest eines Respektes vor Richtern noch weiter gemindert wurden.

Hochachtungsvoll

gez. Udo Pauen

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