Machen Jugendämter einen guten Job?
Da setzt man sich an einem Sonntagabend mit einem Glas Rotwein vor den Fernseher, um sich ein wenig abzulenken und schaut sich Polizeiruf 110 an mit dem Titel Kindeswohl. Um 21.45 Uhr endet dieser Rostock-Krimi mit der Einspielung: „850 Kinder und Jugendliche sind heute im Ausland bei Pflegefamilien untergebracht.“ Nicht genug, dass es diesem Krimi gelungen war, meine Emotionen zum Kochen zu bringen! Nein, er hatte es auch geschafft, einen direkten Bezug zur Realität herzustellen. Ablenkung und Entspannung waren dahin. Das wollte ich jetzt doch genau wissen, wie es sich mit dem Kindeswohl in der Wirklichkeit verhält und ob Jugendämter tatsächlich Kinder und Jugendliche outsourcen.
Jugendämter haben eine schwere Aufgabe. Einerseits
sollen sie für Familien da sein, unterstützen und helfen, andererseits aber auch die Kinder vor den Familien schützen und rechtzeitig zur Rettung der Kinder eingreifen. Leider aber finden zu oft zu späte oder auch zu frühe und heftige staatliche Eingriffe in Familien statt. Da versagt dann nämlich immer häufiger das familienrechtliche System in der Spannung zwischen Jugendamt und Familiengericht.
Zu meiner aktiven Zeit hatte ich es des öfteren mit einigen Jugendämtern zu tun und ich erinnere mich: Erfreulich und hilfreich war die Kontaktnahme so gut wie nie. Das lag dann mal an den Mitarbeitern, mal an den staatlichen und hierarchischen Mühlen, die nicht angemessen mahlen. Auch die Auslegung der Rechtslage kann zum Problem werden. Das Grundgesetz sagt: Verantwortlich für das Kindeswohl sind allein die Eltern. „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ Im 8. Buch des Sozialgesetzbuches, bekannt unter der Bezeichnung Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) findet sich unter Artikel 8a) unter dem Thema Kindeswohlgefährdung: „Wenn es erforderlich scheint, muss sich das Jugendamt mit dem Familiengericht in Verbindung setzen, auch wenn Erziehungsberechtigte nicht in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. In Situationen dringender Gefahr, in denen das Jugendamt die Entscheidung des Gerichtes nicht abwarten kann, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“
Dass da zwischen Jugendamt und Familiengericht mehr als nur etwas schiefläuft, darf nach allem, was sich über Jahre ereignet hat, wohl behauptet werden.
Meine Recherche fällt nun auch noch in die Zeit, in der der Skandal auf dem NRW-Campingplatz Lügde mit mehr als 40 Missbrauchsfällen und 8 Beschuldigten die Gemüter der Bürger erhitzt und uns alle fassungslos fragen lässt: Wie kann sich so etwas in diesem Ausmaß ereignen, ohne dass Eltern, Polizei, Jugendamt und Campingplatzbewohner etwas mitbekommen? Reul (Innenminister NRW) zufolge wurden im März fast 3,3 Millionen sichergestellte Bilder und fast 86 300 Videos ausgewertet. Bei den Computermengen handelt es sich um rund 15 Terabyte Daten. Allein in NRW sind im Jahr 2018 insgesamt kinderpornographische Daten in einer Menge von 2.000 bis 3.000 Terabyte sichergestellt worden. Um allein ein Terabyte Daten zu sichten, brauche ein Ermittler etwa neun Monate. Mit der 2018 sichergestellten Datenmenge wäre er daher rechnerisch 1.500 bis 2.250 Jahre beschäftigt. Das alles ist unfassbar, beweist aber auch, dass ein massenhaftes Versagen von Polizei und Jugendämtern, aber auch von Eltern und Gesellschaft diesen Skandal erst möglich machen.
Zurück zum Tatort Rostock und seinem Hintergrundwissen. „Der Rostocker ‚Polizeiruf’ war ein Film über Behördenversagen, ein wachsendes Geschäft mit Pflegekindern und letztlich Jugendlichen, die von allen aufgegeben wurden und stattdessen als ‚tickende Zeitbomben‘ gefürchtet werden. Den wahren Verhältnissen scheint er damit erstaunlich nah zu kommen“, kommentiert die Berliner Morgenpost nach Ausstrahlung des Krimis und schließt einen Faktencheck an. Darin heißt es, die Anzahl der Pflegekinder sei in Deutschland um 65 Prozent gestiegen. In Deutschland leben fast 84.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 22.492 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland. Ingesamt gaben die Jugendämter im Jahr 2017 über 143.000 sogenannte Gefährdungseinschätzungen ab. In 48.578 Fällen konnte allerdings weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Das lässt schon die Frage zu: Handeln die Jugendämter verantwortlich?
„Die Inobhutnahme der Kinder ist für das Jugendamt ein einträgliches Geschäft. Die Lebenshaltungskosten eines Kindes steigen dadurch um das Dreiβigfache. Die Eltern bekommen 190 Euro Kindergeld pro Monat. Das Jugendamt bekommt diese Summe pro Tag. Das sind etwa sechstausend Euro monatlich. Für ein behindertes Kind sind es gar fünfundzwanzigtausend Euro im Monat“, erläutert Kirchhoff.
Der Radiodienst Polska aus Polen in Polen veröffentlichte Ende 2018 in einer Debatte „DEUTSCHE JUGENDÄMTER, POLNISCHES LEID“ die rabiate Arbeit deutscher Jugendämter mit polnischen Kindern und Familien. Diese Vorgehensweise sorgt in Polen seit Jahren für helle Aufregung.
„Die deutschen Jugendämter machen seit Jahren von sich reden“, heißt es da in einer Reportage des gröβten katholischen polnischen Wochenmagazins, „Gość Niedzielny“ („Sonntagsgast“) am 10. Juni 2018. „Sie missbrauchen ihre Befugnisse, vor allem im Umgang mit den in Deutschland lebenden Ausländern. Die Ämter nehmen ihnen die Kinder weg. Sie erschweren den Kontakt mit ihnen. Sie erlauben den Eltern nicht, sich bei Besuchsterminen mit den Kindern in ihrer Muttersprache zu unterhalten.“
Die uneinsichtige Haltung deutscher Behörden, die trotz zahlreicher Verurteilungen der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, trotz sehr kritischer Anhörungen im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, trotz vieler Proteste aus dem Ausland weiterhin keinen Anlass sehen, die Vorgehensweise der Jugendämter zu ändern, stöβt in Polen auf Unverständnis.
In der Kritik stehen zusammen mit den deutschen Jugendämtern auch die Tätigkeiten der norwegischen staatlichen Agentur für das Wohlergehen von Kindern, Barnevernet.
Es gibt in Europa zwei Modelle zum Schutz des Kindeswohls. Das eine entstand in Skandinavien, und seine extremste Ausprägung erleben wir in Norwegen mit dem Barnevernet. Es wurde voll und ganz von Deutschland übernommen. Die staatlichen Behörden dieser Länder nehmen sich das Recht, den Eltern vorzugeben wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Dementsprechend behält sich der Staat vor zu beurteilen, ob das Wohl des Kindes gewahrt wird und um das zu gewährleisten, notfalls die Elternrechte von Amts wegen auβer Kraft zu setzen.
Anders die Vorgehensweisen in Polen, Italien, Spanien und einigen weiteren Ländern. Hier steht die Familie im Vordergrund. Der Staat unterstützt die Familie nur dort, wo sie wirklich versagt. Es gibt eine klare Grenze zwischen der Familiensphäre und der Sphäre der öffentlichen Verwaltung. In diesen Ländern ist es nicht möglich ohne Gerichtsbeschluss, beziehungsweise Gerichtsurteil, das Sorgerecht zu entziehen.
Es ist erschütternd, die skandalösen Vorgehensweisen deutscher Jugendämter in unzähligen Einzelfällen zu erfahren, die Petition vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Missbrauch von Kindern und Eltern durch falsche Inobhutmaßnahmen zu verfolgen und begreifen zu müssen, dass der Campingplatz-Skandal Lügde nur die Spitze des grauenvollen deutschen Eisberges ist.
Statt sich um diese hier von mir angesprochenen Probleme juristisch grundlegend und gründlich zu kümmern, kam der damalige Justizminister Heiko Maas auf die Idee, doch die Kinderrechte in unserem Grundgesetz zu verankern. In einer Berliner Rede schlug er die Verfassungsänderung vor und erwähnte dabei mit keinem Wort die Eltern. Als wäre es nicht so, dass Eltern nach unserem Verfassungsverständnis treuhänderisch für die Belange des Kindes aufkommen. Maas allerdings findet, dass es an der Zeit wäre, wenn die Kinder-Rechte „auch im Grundgesetz endlich ausdrücklich verankert werden“.
Dabei ist vom Lebensrecht bis zum Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit das Kind Grundrechtsträger wie jeder andere Mensch auch. So unterstreicht es die laufende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Was also bezweckt er mit seinem Vorstoß in Sachen Kind?
Die FAZ antwortet darauf. Bislang bildet das Elternrecht aus Artikel 6, Absatz 2 ein Abwehrrecht gegen den Staat und schützt die Familie grundsätzlich vor ungewollten staatlichen Eingriffen. … Möchte der Justizminister womöglich dieses liberale Elternrecht der Verfassung mit einer starken „Direktive Kinderrecht“ schwächen? … Die Annahme, dass Kinder erst dann zu ihren Rechten als Kinder kämen, wenn ihre Rechte „auch im Grundgesetz endlich ausdrücklich verankert werden“ (Maas) – diese Annahme ist, bei Licht besehen, eine Frechheit allen Eltern gegenüber, denen tagtäglich ihre Kinder am Herzen liegen.