Gastbeitrag von Kurt Rohmert
Der BGH kassiert das Urteil gegen die Politikerin Frauke Petry
Der oberste Bundesgerichtshof (BGH) informierte am 06.05. darüber, dass die Verurteilung der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry wegen Meineids aufgehoben ist und die Politikerin freigesprochen. Damit steht fest, das Urteil des Landgerichts Dresden aus dem Jahre 2019 beruhte auf einem Rechtsfehler und wurde somit aufgehoben.
In dem langjährigen Verfahren äußerte sich die Betroffene verständlicherweise nicht. Als die langersehnte Mitteilung über den Freispruch eintraf gestand sie nicht nur ihre Erleichterung ein, sondern merkte auch an, dass sie „immer noch (oder wieder) mehr denn je überzeugt davon ist, dass wir in diesem Land dringend einen rechtsstaatlichen und freiheitlichen Neuanfang brauchen!“ Ihre Erleichterung kann nur jemand verstehen, der schon einmal zu Unrecht vor Gericht stand, fährt sie fort. Für sie sind „Selbstverständnisse erschüttert worden“ und „(selbst korrekte) juristische Argumentationen gingen mitunter am normalen gesunden Verständnis vorbei“ erklärt sie weiter.
Was war zwischen 2015 und 2019 passiert? Was führte dazu, dass das Verfahren zu einer politischen Hexenjagd degenerierte? Der Reihe nach. Petry wurde vorgeworfen, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses in Sachsen im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Dieser Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Gegen Frauke Petry war daraufhin Anzeige erstattet worden. So behauptete der Linke-Abgeordnete Schollbach, sie und der Schatzmeister Carsten Hütter hätten sich in der Sitzung in Widersprüche verstrickt, er forderte daraufhin die Vereidigung und erstattete auch die Anzeige.
Schon durch die Art der Vernehmung musste jedem Beobachter klar sein, dass vor allem die Ausschuss-Mitglieder Christian Piewarz (heute Sächsischer Bildungsminister) und Katja Meier (heute Sächsische Justizministerin) ohne Bedenken eine formale Wahlprüfung politisch missbrauchten. Ziel war eindeutig die Diffamierung einer damals erfolgreichen Partei und ihrer Vorsitzenden in einer schwierigen Zeit (siehe „Die Getriebenen“). Auch die Medien stürzten sich nur allzu gern auf das Verfahren, noch bevor es irgendeine juristische Bewertung der Angelegenheit gab. Sie manifestierten das Narrativ vom „Meineid“, ohne Rücksicht auf die Betroffenen. War es Schadenfreude? Schließlich hätte eine Verurteilung wegen Meineid das Aus für die aktive Politikern bedeutet.
Anfang Mai 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein! Doch nur Stunden später hob die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung wieder auf und beantragte beim Landtagspräsidenten die Aufhebung der Immunität für weitere Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Meineids. Auch die damalige AfD-Vorsitzende hatte sich für ein Verfahren ausgesprochen. Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen äußern zu können und die Spekulationen zu beenden, sagte sie seinerzeit.
Zum Prozess kam es im März/April 2019. Petrys Verteidiger forderten Freispruch. Das Gericht rückte erstaunlich schnell vom Vorwurf des Meineids ab, die Staatsanwaltschaft ging jetzt nicht mehr von einem vorsätzlichen Delikt aus. Also: kein Verbrechen mehr (mindestens 1 Jahr Gefängnis und Verlust aller Mandate), sondern lediglich ein Vergehen. Dieser Rückzieher könnte daher stammen, dass die Verteidiger dem Wahlausschuss vorwarfen, Petry zu einer Falschaussage verleitet zu haben. Ihr Vorwurf lautete: Rechtsbeugung. Aber nicht nur das. Die Verteidiger belegten, dass dieser Ausschuss Frauke Petry nicht hätte vereidigen dürfen! Doch dem Richter am Landgericht Dresden fehlte wohl der Mut zu einer klaren Entscheidung und verhängte eine Geldstrafe. Dass ein Verfassungsinstrument seinen Auftrag politisch missbrauchte schien ihn nicht zu stören.
Da erscheint es plausibel, dass man gegen das Urteil Revision einlegte. Und siehe da. Der Bundesgerichtshof hat am 06. Mai auf 10 Seiten die Rechtsauffassung von Frauke Petry und ihren Anwälten voll bestätigt: die Zeugenvernehmung war nach der §7 Wahlprüfungsgesetz nicht zulässig, die Vereidigung folglich rechtswidrig. Eine klare Ohrfeige für das Gericht in Dresden. Mit Aufhebung des Urteils hat der Strafsenat des BGH die Angeklagte freigesprochen. Diese Auffassung hatte die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren und auch im Hauptverfahren vertreten, weiterhin in der Eröffnungserklärung sowie Plädoyer. Damit ging ein langjähriger Kampf in einem durchaus politisch motivierten Strafverfahren erfolgreich zu Ende.
Nach dem Prozess erklärte sie gegenüber BILD „Ich bin sehr erleichtert, dass ich mit dem Freispruch des BGH endlich einen Schlussstrich unter diese jahrelange Hexenjagd ziehen kann. Weder habe ich jemals einen vorsätzlichen Meineid noch einen fahrlässigen Falscheid geleistet. Schlimm nur, dass trotz der vom BGH attestierten Fehlleistung zwei der Verursacher dieser politischen und juristischen Farce heute sächsische Ministerämter bekleiden“.
Richter verkennen, dass sie aktuell dabei sind, den enormen Vertrauensvorschuss der Gesellschaft zu verspielen. Die zahlreichen prominenten Fehlurteile und regelmäßig berichtete Merkwürdigkeiten in der Tagespresse müssen den Eindruck richterlicher Willkür erwecken. Richter müssen sich Fragen nach der Legitimation ihres Tuns stellen, so Prof. Ulrich Sommer (Strafverteidiger, Professor Uni Köln). Ich verweise auch noch einmal auf Thorsten Schleif, Amtsrichter aus Dinslaken und Verfasser des Buchs Urteil: ungerecht. Er warf der deutschen Justiz Arroganz und Versagen vor (siehe Im Namen des Volkes Teil 1 vom 23.April), ich ergänze: unser Rechtsstaat ist nicht unabhängig.
Dies bestätigt auch Prof. Thomas Groß (Uni Osnabrück). Über die Richter an den Gerichtshöfen des Bundes entscheiden der zuständige Bundesminister und ein Ausschuss (Landesministern und Bundestagsabgeordnete). Auch in den Ländern sind die Richterwahlausschüsse mehrheitlich mit Politikern besetzt. Beim Bundesverfassungsgericht läuft es ähnlich. Ergebnis: Diese rein politische Besetzung der Gremien führt dazu, dass de facto niemand als Richter zum Zuge kommt, der keine Kontakte zu einer der Parteien hat. Ich brauche daher nicht nach … schauen, wenn ich Beispiele für eine politische Instrumentalisierung der Gerichte suche. Ein Beispiel falsch verstandener Demokratie bzw. von Verachtung der Gewaltenteilung: So hat der verstorbene Generalbundesanwalt Range seinerzeit die Weisung von Justizminister Maas erhalten „… Entweder Sie stellen das Verfahren ein oder werden entlassen.“ Und? Was passierte?
Die Debatte über eine politische Unabhängigkeit wird auch in Deutschland schon lange gefordert.
In meinem Privat- und Berufsleben habe ich an unzähligen Prozessen teilnehmen dürfen, wozu ich einige Zeilen zu Papier bringen könnte, in einem speziellen Fall wohl auch tun werde. Im Moment lese ich das Buch „Angela Merkel-Das Requiem“ von Gertrud Höhler. Sehr empfehlenswert. Allein das Kapitel „Verwundbarer Rechtsstaat“ spiegelt das beschriebene Geschehen wider und macht förmlich Angst. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht , Udo di Fabio, macht sich hier gegenüber Journalisten regelmäßig zum Sprachrohr der Kanzlerin! Das Grundgesetz sei als Kanzlerdemokratie angelegt! Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung mit seiner festen rechtsstaatlichen Kultur und dem Ethos von Richterinnen und Richtern sei nicht gefährdet. Allenfalls langfristig könne das anders werden.
Unsere Justiz – Handlanger der Politik
– Nichts was nicht allen halbwegs informierten Bürgern und Bürgerinnen nicht bekannt ist.
Siehe bekannte Fälle, wie G. Mollath, Ralf Witte aus Hannover, ….
200.000 Fehlurteile von 800.000 Fällen.
Zig. Unschuldige hinter Gitter oder in Anstalt ohne Rechte – noch weniger als im Gefängnis.
Welcher CDU Politiker hat welches Richter-Amt bekommen?
Siehe USA und Trump und seine „Gesellen“, ….