Bottroper Krebsmittel-Apotheker Stadtmann verurteilt

Stadtmanns millionenschwere Protzvilla verwaist

Eine traurige Skandalgeschichte nahm heute vor Gericht ein lausiges Ende. Lausig deshalb, weil die Verteidiger des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann mit allen Mitteln versucht hatten, den kriminellen Krebsmittelpanscher  für unschuldig zu erklären. Bis zum Schluss zweifelten sie die Indizienkette an und forderten für Stadtmann einen Freispruch. Nichts sei bewiesen, meinten sie. Dahingegen setzte sich die Staatsanwaltschaft durch, indem sie 14.537 Fälle des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie 59 Betrugsfälle für bewiesen ansah. Sie forderte  dreizehneinhalb Jahre Haft. 

Der Richter verhängte 12 Jahre, 17 Millionen Euro und ein lebenslanges Berufsverbot. Als Ironie des Schicksals wurde das Urteil am 48. Geburtstag des   grausamsten aller Apotheker verkündet.

Es lässt sich jetzt nach der Urteilsverkündung darüber streiten, ob das ein gerechtes Urteil ist. Ich als Mitbetroffene, die ich erleben musste, wie ein Ehepaar, das seine Krebsmittel aus besagter Apotheke bekam, fehlende Nebenwirkungen wie fehlende Wirkungen beklagte und in kürzester Zeit verstarb, bin in meiner Beurteilung gnadenlos. Es hieß, man hätte nicht klären können, wie viele Patienten von Stadtmann unterdosierte Medikamente bekommen hatten. Anfänglich war die Staatsanwaltschaft von mehr als 1000 betroffenen Patienten ausgegangen. Welche Rolle spielt es, ob nur das von mir erwähnte Ehepaar oder 1000 Patienten würdelos und mit der Billigung eines früheren Todes behandelt worden waren. In den mir bekannten Fällen bezweifle ich, dass überhaupt ein Wirkstoff vorhanden war. Ich nenne das Menschenverachtung, Körperverletzung und versuchten Mord.

Ich bedanke mich bei den beiden Mitarbeitern der TodesApotheke, Marie Klein und Martin Porwoll, für die Offenlegung dieses Skandals und reagiere mit einem angeekelten Pfui gegenüber den Menschen, die ihr Wissen verschwiegen oder unbehelligt weiter die Alte Apotheke im Zentrum Bottrops als Kunde betraten und noch immer betreten.

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