Demokratie in Regierungskreisen unerwünscht

Gewaltenteilung und Rechtsstaat von Jens Spahn ausgehebelt

Der neue Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich fürs Sterben schon an entsprechender Stelle abgemeldet. Ihn wird der Tod, wenn überhaupt,  sanft und liebevoll  ereilen. Unerträgliche Schmerzen, Hoffnungslosigkeit und todbringende Krankheiten werden ihm sicher erspart bleiben und haben weder seine Eltern noch seine Großeltern ereilt. 

Denn wie ist es zu erklären, dass er den inzwischen mehr als 100 Schwerst- und Todkranken trotz einer andersartigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die gewünschte tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital verweigert? Spahn hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Herausgabe untersagt. Und das, obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Bonner Behörde Anfang März 2017 per Gerichtsurteil dazu verpflichtet hatte, in schwersten Krankheitsfällen die Selbsttötung zuzulassen. In ihrer Urteilsbegründung hatten die Richter auf das Persönlichkeitsrecht verwiesen. Dazu gehöre auch die freie Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt man sein Leben beenden wolle (Az.: BVerwG 3 C 19.15). Das Urteil ist rechtskräftig.

So hatte auch die FDP in ihrem Wahlprogramm das Thema Sterbehilfe behandelt. Sie treten für Selbstbestimmung in allen Lebenslagen ein, hieß es da.

„Selbsttötung – auch ärztliche – muss zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts aber möglich sein und darf nicht kriminalisiert werden.“ Darum stellte die FDP eine kleine Anfrage beim Bundestag über die Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung und die strafrechtliche Bewertung der Sterbehilfe. (Drucksache 19/1860, 25.04.2018, 19. Wahlperiode).

Spahn übernahm schlicht die Meinung seines sonst doch eher untätigen Vorgängers Gröhe und setzte sich damit über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinweg. Ein beispielloser Verstoß gegen das Gewaltenteilungs- und Rechtsstaatsprinzip, wie er auch im Falle Sami A. stattgefunden hat, da aber für ein riesiges Entrüstungsaufgebot seitens der Justiz gesorgt hat. Dazu kam es im Fall Gröhe/Spahn nicht. Ersterer hatte den richtigen medialen Trommelwirbel beizeiten in Gang gesetzt und seinen „Rechtsbruch“ meinungskonform abgefedert. Während die Frankfurter Allgemeine mit einem Gutachten und Aussagen des Gesundheitsministers Gröhe glänzte, erhielten kritischere Medien wie beispielsweise der Tagesspiegel keine Informationen. Erst nach einer Tagesspiegel-Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht rückte das Gesundheitsministerium mit Informationen heraus. Danach machte es für unliebsame Medien wieder die Schotten dicht.

Es ist zynisch, den 109 wartenden Todkranken trotz Gerichtsurteil das Sterben zu verweigern. Während ihrer Wartezeit auf „Erlösung“ sind schon 21 von ihnen gestorben – auch eine politische Methode zur Entscheidungsfindung. Kohl und Merkel haben da ja das Aussitzen zur Vollendung gebracht. 

Sterbehilfe muss ein Grundrecht sein. Den „Tod auf Rezept für Jedermann“ darf es natürlich nicht geben. Bei unerträglichem Leiden muss der Erhalt einer „erlösenden Medizin“ jedoch erlaubt sein. „Der Staat soll die tödliche Mischung nicht reichen. Er soll nur ihren legalen Erwerb nicht mehr länger vollkommen unmöglich machen“ – so der Tagesspiegel, der damit keinesfalls gegen den Wert der Lebensverlängerung spricht, zu welchem die Ärzte per Eid verpflichtet sind. 

Die Skandale im Gesundheitswesen haben, wie man sieht, mit dem Amtswechsel von Gröhe zu Spahn nicht aufgehört. Über die eher „tatenlose“ Amtszeit und die Anhäufung von Problemen unter Gröhe habe ich mehrfach berichtet.

Interessant in der Bewertung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen ist die Antwort Spahns auf die Frage: „Was haben Sie sich bis zum Ende der Legislaturperiode noch vorgenommen?“ Da sieht Spahn die Pflegereform im Mittelpunkt, möchte aber auch einen Schwerpunkt setzen auf die psychiatrische Versorgung im Land. „Das ist ein Thema, das in den kommenden Jahren leider noch an Bedeutung gewinnen wird, wenn man sich die Statistiken zur Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen ansieht“, meint er. 

Recht hat er. Das Zeitalter der Depressionen ist längst angebrochen und äußert sich auf vielerlei Arten. Laut Deutscher Rentenversicherung ging es 1983 nur bei 8,6% der Fälle um Depressionen und andere psychische Störungen. 2002 waren es schon 28,5%, 2016 gar 42,9%.

Eine Ursache für die Zunahme psychischer Erkrankungen bieten die aktuelle Politik und ihre Folgen für den Einzelnen. Um einer solchen Erkrankung nicht anheimzufallen, braucht es Hoffnung. Meine ist die, dass ich zusammen mit vielen anderen wachen, sehenden und denkenden Menschen beim Wachküssen all derer helfe, die sich noch immer im Dornröschenschlaf befinden und die dann hoffentlich mir helfen, die Zerstörung der Demokratie durch unsere demokratisch Gewählten mit allen demokratischen Mitteln zu bekämpfen. 

2 Comments on “Demokratie in Regierungskreisen unerwünscht”

  1. Mit kaum zu beschreibender Verweigerung gegen den verfassungsrechtlichen Konsens hat sich der Komplex zu einer staatspolitischen Glaubensfrage entwickelt, in der die BMJV, Frau Barley, ein bedauerlich zögerliches Verhalten zeigt. Es gilt festzuhalten, dass der Fall sich in Dimensionen entwickelt, die auf der einen Seite die Demission GRÖHE / SPAHN fordern, andrerseits jedoch für die Betroffenen im Eilverfahren durch BGH oder BVerfG die RECHTSETZUNG und damit die KONSENSBEKRÄFTIGUNG einzuleiten. Wir haben es nicht mit einer Verwaltungsstreitigkeit zu tun, sondern mit einem konkreten Angriff auf die Integrität STAATSBÜRGERLICHER RECHTSSICHERHEIT in Tateinheit mit Eingriffen in die leidenserschwerte Versehrtheit betroffener Schwerstkranker. Was hier zelebriert wird, ist die GEWALT als MACHT des STAATES gegen RECHT als KONSENS in der KONSTITUTION von LEGITIMATION durch MANDAT des SOUVERÄNS, des STAATSVOLKES.

    1. Tatsächlich hat sich der SPAHNsche Eifer zu einer ausgewachsenen Affäre entwickelt, der doch eigentlich aus dem Kabinett heraus die Demission automatisch folgen müsste. Aber warum auch sollte sich die Kanzlerin um solche Kleinigkeiten kümmern, wenn nicht auch nur ein Bürger dieses seltsamen Landes noch mit einstimmt in das Klagelied gegen Unmenschlichkeit und Verfassungsbruch, jedes so schwer wie jedes allein !

      Über die Odysee meiner Anzeige quer durch BMJV und Staatsanwaltschaften werde ich demnächst berichten. Auch über die Wertung der Fortdauer SPAHNscher Irrungen und Wirrnisse.

      Rainer H. Kühne
      >>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag <<<

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